Sicherheit und Unfallverhütung sind wichtige Aufgaben der kommunalen Beleuchtung. Fällt die Allgemeinbeleuchtung aus, springt die netzunabhängige Sicherheitsbeleuchtung ein. Sie sorgt für ein sicheres Verlassen gefährdeter Bereiche.

Stromausfälle sind keine Seltenheit. Obwohl Deutschland über eines der zuverlässigsten Stromnetze in Europa verfügt, kann es immer wieder zu derartigen Ereignissen kommen. Im Ernstfall muss die Sicherheitsbeleuchtung automatisch einspringen und über eine netz- unabhängige Stromversorgung, z. B. über Batterien, eine ausreichende Grundhelligkeit zur Verfügung stellen.

Ob Verwaltungsgebäude, städtische Klinik oder Fußballstadion: Die Not- und Sicherheitsbeleuchtung sorgt dafür, dass Menschen ein Gebäude gefahrlos verlassen oder bestimmte Arbeitsprozesse sicher weitergeführt beziehungsweise abgeschlossen werden können. Sichere Fluchtwege müssen durch eine entsprechende Fluchtwegekennzeichnung markiert und nach normativen Anforderungen auch beleuchtet werden.

Netzunabhängige Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung muss bereits während der Planung eines Neubaus berücksichtigt werden. Zahlreiche Normen, Vorschriften und Richtlinien weisen Planer darauf hin, eine netzunabhängige Zusatzbeleuchtung vorzusehen. Grundsätzlich wird dabei unterschieden zwischen der Beleuchtung von Fluchtwegen und der Beleuchtung von Bereichen mit besonderer Gefährdung (nach ASR A3.4/3 Abs. 4.2), wie z. B. Baustellen oder elektrische Betriebsräume, die bei Ausfall der Beleuchtung betreten werden müssen.

Netzunabhängigkeit kann auf unterschiedliche Weise gewährleistet werden: Soll die Spannungserzeugung über Generatoren, über eine Zentralbatterieanlage oder über Leuchten mit integrierter Batterie als Energieversorger erfolgen? Diese erste Weichenstellung hat Konsequenzen auf die baulichen Randbedingungen mit Definition der Brandabschnitte oder Kabel sowie den räumlichen Voraussetzungen für Generatoren oder Zentralbatterieanlagen. Weiterhin müssen die Leuchten – heute fast ausnahmslos mit effizienten und langlebigen LED-Modulen bestückt – für die gewählte Notstromquelle geeignet sein.

DIN EN 1838 für Fluchtwegzeichen

Fluchtwege werden oftmals mit niedrigeren Minimalwerten ausgelegt; auf bis zu zwei Meter breiten Fluchtwegen muss die horizontale Beleuchtungsstärke auf der Mittel­achse mindestens 1 Lux betragen. Die lichttechnischen Anforderungen beschreibt DIN EN 1838.

Die Sicherheitsbeleuchtung stellt besondere Anforderungen an die Betriebssicherheit einer Beleuchtungsanlage – und muss regelmäßig geprüft werden.

Arbeitgeber in der Pflicht

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor schädlichen Einwirkungen zu schützen, die am Arbeitsplatz drohen. Dies gilt auch für generelle Unfallgefahren: Denn wenn bei einem Netzausfall das Licht ausfällt, kann dies jeden Mitarbeiter gefährden, wenn er im Dunkeln nicht mehr den Weg zum Ausgang findet oder sich verletzt. Ausreichend dimensionierte und regelmäßig gewartete Anlagen für die Sicherheitsbeleuchtung helfen, Panik zu verhindern und können Leben retten.

Wichtig zu wissen: Wenn sich Arbeitsgeber an die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) halten, können sie insbesondere im Schadenfall belegen, dass die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eingehalten wurden.

Weitere Informationen unter:
www.licht.de/lichtwissen
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