Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Dieses Seminar befasst sich mit den erforderlichen Genehmigungen nach der StVO und der zugehörigen allgemeinen Verwaltungsvorschrift sowie nach dem Bundesfernstraßengesetz und den Straßen- und Wegegesetzen der Bundesländer. Der § 29.2 StVO ist Dreh- und Angelpunkt für die Erlaubnis, eine Veranstaltung durchführen zu dürfen. Alle vom Veranstalter und den Straßenverkehrs- sowie den Straßenbaubehörden zu beachtenden straßenverkehrs-/ straßenrechtlichen Bestimmungen werden vorgestellt und diskutiert.