Die neue DIN 4109: 2016-07 ist veröffentlicht und löst die alte DIN 4109 aus dem Jahr 1989 ab. Wie zuvor werden auch in der neuen DIN 4109 lediglich die Mindestanforderungen zum Schallschutz geregelt. Beispielsweise ist die horizontale Luftschalldämmung zwischen zwei Räumen mit nur R`w = 53 dB angegeben. Sie genügt zwar für den öffentlich-rechtlich geschuldeten Schallschutz, ist aber als „unterste Auffanggrenze“ zu verstehen.

Für den privatrechtlichen Bereich wird allerdings ein höherer Schallschutz geschuldet und auch erwartet, zum Beispiel für Wohnobjekte / Eigentumswohnungen, mit „durchschnittlichem oder auch gehobenem Komfort“. Die Kalksandsteinindustrie empfiehlt hier beim horizontalen Luftschallschutz eine Steigerung des bewerteten Schalldämm-Maßes um mindestens 3 dB auf R´w 56 dB. Für den vertikalen Luftschallschutz sollte ein R´w Wert von 57 dB zugrunde gelegt werden. Mit diesen Werten, die auch in der VDI-Richtlinie 4100:2007 SSt II genannt sind, wird der Schallschutz deutlich verbessert. Wichtig ist den erhöhten Schallschutz vertraglich zu vereinbaren, z. B. in der Baubeschreibung.

Die erhöhte Schalldämmung wird wie bisher problemlos mit schweren Kalksandsteinwänden von KS* in hohen Rohdichteklassen bis zu 2,2 erreicht. Um einen ausführungstechnischen, konstruktiv sicheren erhöhten Schallschutz zu erhalten, ist die Ausbildung der Anschlussfugen (Stoßstellen) der einzelnen Bauteile untereinander ein wesentlicher Parameter. Ein digitales Rechenwerkzeug, das auch vorlageberechtigte Nachweise liefert, ist der KS-Schallschutzrechner. Auf ks-original.de steht er zum kostenfreien Download zur Verfügung. Er bezieht alle Einflussparameter nach DIN 4109-2:2016 ein. Von großem Vorteil ist, dass sich alle Schwachstellen bei der Wahl und Dimensionierung der einzelnen Bauteile bereits in der Planungsphase lokalisieren und gezielt korrigieren bzw. verbessern lassen.

Weitere Informationen unter:
www.ks-original.de
KD1802083
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