Das zentrale Organ zur Verwirklichung des Gütesicherungsgedankens ist der Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau. Neutralität, Fairness und Zuverlässigkeit sind die entscheidenden Kriterien bei der Arbeit des Gremiums. Dessen Mitglieder haben Gütezeichenanträge zu prüfen und die Verleihung oder gegebenenfalls den Entzug des Gütezeichens einzuleiten sowie bei Verstößen dem Vorstand Ahndungsmaßnahmen vorzuschlagen. Ebenso steht die Diskussion aktueller branchenrelevanter Themen regelmäßig auf der Tagesordnung, so etwa die Grundstücksentwässerung oder Entwicklungen in den Regelwerken. Eine weitere wesentliche Aufgabe des Güteausschusses ist die Aktualisierung der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961. Dieses wichtige Werkzeug der Gütesicherung Kanalbau stellt einen Konsens der Fachbranche zu den Mindestanforderungen an die Bieter dar hinsichtlich Erfahrung und Zuverlässigkeit, Qualifikation des Personals, Technik und Geräten, Einsatz von Nachunternehmern sowie Eigenüberwachung und ist mit Blick auf den technischen Fortschritt sukzessive weiterzuentwickeln.
Spezialkenntnisse erforderlich
Der Güteausschuss besteht aus sieben Mitgliedern. Davon werden jeweils fünf Mitglieder mit einer Amtsdauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt sowie je ein Vertreter aus den Bereichen Ingenieurbüro und öffentliche Auftraggeber von der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) benannt. Um sicherzustellen, dass die geforderte Fachkompetenz vorhanden ist, sollen dem Güteausschuss darüber hinaus drei Mitglieder mit Spezialkenntnissen aus den Bereichen Offener Kanalbau (AK), Vortrieb (V) und Ausschreibung und Bauüberwachung (AB) sowie zwei Mitglieder mit Spezialkenntnissen aus den Bereichen Sanierung (S), Inspektion (I), Reinigung (R) und Dichtheitsprüfung (D) angehören. Den Obmann, der den Güteausschuss im Vorstand vertritt, wählt der Güteausschuss selbst aus den eigenen Reihen mit einfacher Mehrheit.
Grundlagenarbeit zur Bietereignung
Die Arbeit des Güteausschusses trägt entscheidend dazu bei, dass Auftraggeber konsequent und wirtschaftlich die Prüfung der Bietereignung durchführen können. So werden die Voraussetzungen für eine fachgerechte Ausführung von Maßnahmen der Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen geschaffen. Fünfmal im Jahr treffen sich die Teilnehmer zu den zweitägigen Sitzungen. Nicht nur deshalb erfordert die ehrenamtliche Arbeit im Güteausschuss ein hohes Engagement der Beteiligten. 2022 hat der Güteausschuss 174 Erstprüfungen und 523 Ahndungen von Gütezeicheninhabern bearbeitet.
Wichtiger Baustein der Gütesicherung
Unter anderem prüft und bewertet das Gremium Anträge auf Gütezeichenverleihung bzw. berät über den Entzug eines Gütezeichens oder schlägt dem Vorstand der Gütegemeinschaft andere Ahndungsmaßnahmen bei Verstößen einzelner Gütezeicheninhaber vor. Grundlage für alle Bewertungen sind die Baustellen- und Firmenprüfberichte der Prüfingenieure. Die Erstellung und Bewertung der Berichte stellt höchste Anforderungen an Neutralität und Fachkompetenz der Prüforganisation und der Personen, die damit betraut sind. Deshalb werden die Prüfungen ausschließlich durch vom Güteausschuss beauftragte Prüfingenieure durchgeführt. Der Güteausschuss nimmt eine individuelle Bewertung jedes einzelnen Sachverhaltes vor. Damit ist einem neutral zusammengesetzten, durch die Mitglieder legitimierten, unabhängigen und ehrenamtlichen Gremium die Entscheidung übertragen, ob ein Gütezeichen verliehen oder auch entzogen wird.
Hohe Akzeptanz
Diese Vorgehensweise findet Zustimmung bei Auftraggebern und Auftragnehmern. „Das Fachgremium Güteausschuss und die Tätigkeit der Prüfingenieure stellen sicher, dass nicht Formalismus, sondern Fachkompetenz und intensive Kommunikation Grundlage der Gütesicherung sind“, stellt Dr.-Ing. Marco Künster, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Kanalbau, fest. „Der in jedem System enthaltene Bewertungsspielraum muss durch ein Fachgremium ausgefüllt werden, welches in einem transparenten Verfahren gewählt wird und in dem alle Interessen der Beteiligten vertreten sind, denn die Aufgabe der unabhängigen Bewertung der Bietereignung als Dienstleister für Auftraggeber stellt allerhöchste Ansprüche an die Unparteilichkeit.“
Unabhängig und neutral
Werden vom Güteausschuss Mängel in der Gütesicherung festgestellt, verhängt der Vorstand auf Vorschlag des Güteausschusses Ahndungsmaßnahmen gegen den Zeichenbenutzer.
In 952 Fällen gab es nur geringe Beanstandungen ohne Ahndungsvorschlag. Darüber hinaus wurden 259 Ahndungen Art 1 (zusätzliche Auflagen im Rahmen der Eigenüberwachung) verhängt, 85 Ahndungen Art 2 (Verkürzung des Prüfintervalls) sowie 161 Ahndungen Art 3 (Verwarnung) ausgesprochen. 18-mal wurde das Gütezeichen entzogen.
Wichtige Grundlagenarbeit
Zu den weiteren Aufgaben des Güteausschusses gehört die regelmäßige Aktualisierung der Güte- und Prüfbestimmungen. Änderungen der Grundlagen werden vom Güteausschuss gemeinsam vorgenommen. Von Auftraggeberseite und Ingenieurbüroseite werden Vorschläge eingebracht und diskutiert. Die Ergebnisse werden dann vom Vorstand der Gütegemeinschaft verabschiedet und durchlaufen zunächst das RAL-Anerkennungsverfahren unter Beteiligung der einschlägigen Berufsverbände und Ministerien und werden dann vor dem Inkrafttreten der Mitgliederversammlung zur Verabschiedung vorgelegt.
In ihrer letzten Sitzung im Dezember 2022 haben die Mitglieder des Güteausschusses den Vorschlag für eine eigene Beurteilungsgruppe für den grabenlosen Stollenbau bzw. die bergmännische Bauweise ausgearbeitet. Diese Bauverfahren, die bisher unter einer anderen Beurteilungsgruppe zusammengefasst waren, sollen zukünftig durch eine eigene Beurteilungsgruppe dargestellt werden, da die Anforderungen an die Eignung sehr speziell sind. Eine separate Beurteilungsgruppe erlaubt dem Auftraggeber gezielt mit definierten Anforderungen genau die Firmen zu finden, die über das entsprechende Fachwissen in diesem Bereich verfügen.
Der Güteausschuss hat einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet, der Vorstand hat ihn zur Kenntnis genommen. Aller Voraussicht nach – und vorbehaltlich des RAL-Revisionsverfahrens – wird das neue Gütezeichen auf der kommenden Mitgliederversammlung in Lübeck den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt.
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