Gemäß der Abfallbilanz 2019 vom Statistischen Bundesamt beträgt der Anteil von Bau- und Abbruchabfällen (Baureststoffe) 55 % vom gesamten Abfallaufkommen in Deutschland. Alleine 58 % davon fallen als Boden, Steine und Aushub an. Diese Zahlen zeigen, was Planer am Bau in Punkto Abfallvermeidung bewegen könnten, wenn nicht jeder Boden bzw. Aushub auf einer Deponie landen würde. Eine sehr gute Lösung, bei der Boden erst gar nicht als Abfall anfällt, sondern wiederverwendet werden kann, bietet der Einsatz der zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllbaustoffe (ZFSV), die umgangssprachlich auch als „Flüssigboden“ bezeichnet werden. Dr.-Ing. Jana Simon von den GeoIngenieuren SOS aus Bochum beschreibt die Vorteile und Möglichkeiten des Einsatzes von Flüssigboden im Hinblick auf Abfallvermeidung und auf das Potential zur Wiederverwendung:
„Bei der Einbettung von Ver- und Entsorgungsleitungen auf konventionelle Weise fällt Bodenaushub an. Dieser Aushub ist nach der im § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von 2012 (KrWG) geforderten Abfallhierarchie je nach Bedarf, Eignung und Verträglichkeit wiederzuverwenden. Oft wird allerdings der Bodenaushub, soweit er sich als nicht ausreichend verdichtbar erweist, die Korngrößenverteilung nicht geeignet ist oder das Material sogar Verunreinigungen enthält, vor der erneuten Befüllung kostenintensiv entsorgt und durch geeignete Schüttgüter ersetzt.
Flüssigboden verbessert die CO2-Bilanz
Bei Baumaßnahmen anfallender Bodenaushub kann einerseits aufbereitet nach „Technischen Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus“ (TL BuB E-StB:2009) als Gesteinskörnung im ZFSV dem Baustoffkreislauf zurückgeführt werden (Recycling). In diesem Fall wird der Boden zwischenzeitlich zu Abfall. Alternativ kann er in situ gemäß § 2 des KrWG:2012 und § 12 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) von 1999 nach ZTV E-StB:2009 am Ursprungsort wieder eingebaut werden, ohne die Abfalleigenschaften zu durchlaufen (Wiederverwendung). Er wird hier nicht zu Abfall. Die Umlagerung und Zwischenlagerung des Bodens sowie eine Aufbereitung auf anderen Grundstücken ist dabei möglich, soweit das Material der Baumaßnahme jederzeit eindeutig zugeordnet werden kann. Dieses Vorgehen schließt die Wiederverwendung als Gesteinskörnung für Flüssigböden mit ein, soweit dadurch keine schädigenden Bodenveränderungen zu erwarten sind.
In diesem Falle können nicht nur Ressourcen geschont und Deponiekosten eingespart werden, es entfallen auch zusätzliche Transportkosten für die Anlieferung von Schüttgütern und den Abtransport des Erdaushubs. Dies wiederum führt zu einer weiteren Verbesserung der CO2-Bilanz der jeweiligen Baumaßnahme. Der Einsatz von Flüssigboden schafft demnach Anreize für eine ressourcenschonende Verfüllung (geschlossener Baustoff-Kreislauf), soweit eine gleichbleibende oder sogar gesteigerte Baustoffqualität dauerhaft gewährleistet ist. Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik (Bauschutt) müssen dagegen als RC-Gesteinskörnung nach TL BuB E-StB:2009 aufbereitet werden und können dann ebenfalls nach entsprechenden Eignungsnachweisen, für die Herstellung von Flüssigboden wiederverwendet werden (H ZFSV: 2012)“, erklärt Jana Simon.
Bundesqualitätsgemeinschaft Flüssigböden e. V. (BQF) definiert Qualitätsstandard
Um den bisher noch nicht genormten Baustoff Flüssigboden mit einer transparenten und zielgerichteten Qualitätssicherung am Markt zu platzieren, hat sich seit dem Jahre 2010 die Bundesqualitätsgemeinschaft Flüssigböden e. V. (BQF) das Ziel gesetzt, Richtlinien für diese Qualitätssicherung zu definieren und deren Umsetzung in der Praxis sicherzustellen. Mitglieder der BQF sind neben Unternehmen, die Flüssigböden herstellen, auf Baustellen liefern und einbauen, auch Firmen, die Mischtechnologien für die Flüssigbodenherstellung entwickeln und vertreiben oder Bindemittelsysteme vermarkten, die zur zielsicheren Herstellung von Flüssigböden notwendig sind.
Darüber hinaus wirken Wissenschaftler und akkreditierte Prüfinstitute in der BQF mit. Die Mitglieder der BQF arbeiten aktiv in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen und an der Entwicklung eines Regelwerkes mit dem Titel „Hinweise für die Erstellung und Verwendung von zeitweise fließfähigen selbstverdichtenden Verfüllbaustoffen im Erdbau“ (H ZFSV, FGSV-Nr.: 563) bei der Forschungsgesellschaft Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) mit und / oder unterstützen praxisrelevante Forschungsvorhaben.
www.bqf-fluessigboden.de