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Jan Weitzel, Schmitt NDT GmbH, berichtet:
Die Sicherheit von Masten ist nicht nur wichtig, um Schäden oder Unfälle zu vermeiden, sondern gerade Beleuchtungsmasten stehen stark im öffentlichen Interesse. Bei unseren Überprüfungen sprechen uns regelmäßig PassantInnen an oder AnwohnerInnen kommen aus ihrem Haus, um zu fragen, was wir denn mit “ihrem” Mast tun. Das erläutern wir natürlich gern. Bemerkenswert ist hierbei immer wieder der positive Effekt auf das Ansehen der Gemeinde bei den BürgerInnen, da sie verstehen, was für ihre Sicherheit getan wird.
Die klaren Vorteile des zerstörungsfreien mastap-Prüf- und Messverfahrens:
Ein großer Vorteil für die Öffentlichkeit ist, dass bei unseren Prüfungen weder der Fußgängerweg, noch die Straße abgesperrt werden müssen und somit keine Beeinträchtigungen für die Öffentlichkeit stattfinden. Dazu kommen die Zuverlässigkeit und Genauigkeit des mastap-Prüfsystems. Es ist sehr gut reproduzierbar: Das bedeutet, dass die letzten Prüfwerte mit in die aktuelle Prüfung einbezogen bzw. verglichen werden können. So entsteht zudem eine auf Berechnung basierende Empfehlung für das nächste Überprüfungsintervall der einzelnen Maste.
Aus Perfektion entsteht Zufriedenheit bei unseren KundInnen:
Sie schätzen die schnelle und saubere Abwicklung, die gute Servicequalität und die umgehende Dokumentation zu jedem Mast. Nach der Prüfung werden, wenn gewünscht, Prüfsiegel auf die Maste aufgeklebt. Sie enthalten die Angabe, wann der Mast zuletzt geprüft wurde. Das hat vielen KundInnen im Nachgang schon die Nachverfolgbarkeit und die Dokumentation erleichtert.
Kapazitäten:
Unsere KundInnen sind überrascht, dass Schmitt NDT ihre Terminwünsche meist berücksichtigen kann. Unser flexibler Service und genügend Fachkräfte, die zu verschiedenen Zeiten eingesetzt werden können, sind die Basis für die Einhaltung unserer zugesagten Termine. Unsere typischen geprüften Mengen belaufen sich auf 6 Flutlichtlampen an Sportplätzen bis zu 500 Straßenlaternen für eine Gemeinde.
Reparierte oder erneuerte Maste werden erneut geprüft:
Sind einzelne Maste reparaturbedürftig, kommt Schmitt NDT nach der Reparatur oder Erneuerung dieser Maste gleich wieder vor Ort, um die Maste erneut zu prüfen. Im Schnitt sind davon 5–10% der Maste pro Auftrag betroffen. Zu beachten: Nach Neuaufstellung von Masten müssen Standsicherheitsprüfungen durchgeführt werden. Das ist für die „Inverkehrbringenden“ gesetzlich vorgeschrieben.
Thema Prüfintervall:
Wann die nächsten Prüfungen notwendig sind, ergibt sich aus den Prüfergebnissen. Sie geben befundabhängig vor, wann die Maste wieder geprüft werden müssen. Schmitt NDT gibt eine Empfehlung für das Prüfintervall.
Woran niemand denkt:
In Gemeinden werden oft Blumenkästen oder Weihnachtsschmuck an Maste angebracht. Das entspricht einer Mehrbelastung der Maste. Ein vom Regen voll Wasser gelaufener Blumenkasten kann 20 kg wiegen. Das ist ein Zusatzgewicht, das mit den Rahmenbedingungen von Wind und Wetter im Laufe der Zeit Schädigungen hervorruft, da der Mast nicht darauf ausgelegt ist.
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Kontakt:
Dr. Heinz Müller, Telefon 06233.37 81-73
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