Seit dem 18. April müssen auch Auftrag­geber der Öffentlichen Hand auf Landes- und kommunaler Ebene elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten

Somit trat in Deutschland eine weitere Stufe der (europaweiten) E-Rechnungs-Pflicht in Kraft. Denn nachdem die Auftraggeber des Bundes bereits seit November 2019 elektronische Eingangsrechnungen akzeptieren müssen, gilt diese Verpflichtung ab sofort auch für alle öffentlichen Rechnungsempfänger auf Landes- und kommunaler Ebene.

Betroffen sind neben Behörden und Verwaltungen auch (fast) alle öffentlichen Unternehmen. Je nach Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55 auf Landesebene müssen ab sofort alle öffentlichen Auftraggeber in Deutschland elektronische Rechnungen akzeptieren und können diese nicht mehr ablehnen. Wie die elektronischen Rechnungen an die Verwaltung übermittelt werden sollen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Teilweise stellen die Länder zentrale Plattformen für die Übermittlung der Rechnungen bereit, teilweise bieten öffentliche Auftraggeber Individuallösungen hierfür an.

Hier sieht auch Stefan Groß, Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR), eine große Herausforderung – gerade für überregional agierende Lieferanten:
„Zwar haben sich einige Länder dafür ausgesprochen, die Onlinezugangsgesetz konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) des Bundes zu nutzen. Doch daneben gibt es nun auch eine ganze Reihe an individuellen Plattformlösungen, die von den Lieferanten bedient werden müssen. Einige Bundesländer wie Bayern verzichten sogar komplett auf einen zentralen Rechnungseingang.“

Unterschiedliche Vorgaben zur E-Rechnung sorgen für Verwirrung

Zudem machen einige Bundesländer künftig auch von der Möglichkeit Gebrauch, die Rechnungssteller zum Einreichen von elektronischen Rechnungen zu verpflichten – oder sie haben es den einzelnen Behörden freigestellt, selbst eine entsprechende Verpflichtung für ihre Lieferanten auszusprechen, etwa in Nordrhein-Westfalen.

„Ohne einen versierten E-Invoicing-Provider oder Berater, der die verschiedenen Vorgaben in rechtlicher wie technischer Hinsicht auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene im Blick hat, haben es die betroffenen Rechnungssteller zukünftig schwer“, führt Stefan Groß aus und ergänzt: „Das gilt gerade dann, wenn es um hohe Rechnungsvolumina und Kundenbeziehungen zu mehr als einem staatlichen Rechnungsempfänger geht – womöglich sogar noch in unterschiedlichen Bundesländern.“

E-Rechnungs-Pflicht für Lieferanten des Bundes folgt noch in diesem Jahr

Für Lieferanten des Bundes (und Bremens) folgt übrigens schon in wenigen Monaten die ausschließliche Verpflichtung zur rein elektronischen Rechnungsstellung.
Ab dem 27. November 2020 dürfen die rechnungsempfangenden Stellen des Bundes nämlich alle papierbasierten Rechnungen oder Rechnungen, die als „einfaches“ PDF übermittelt werden, zurückweisen.

Über den Verband elektronische Rechnung (VeR)

Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen. Der Verband versteht sich damit als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing- Wirtschaft. Im Auftrag seiner über 60 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können.

Weitere Informationen unter:
www.verband-e-rechnung.org
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