Bereits seit 2015 bietet die Bußgeldstelle des Landes Hessen ihren Bürgern die schnelle und einfache Möglichkeit, im Rahmen des Online-Anhörungsverfahrens Verwarngelder sofort im Netz zu begleichen. Das bringt viele Vorteile mit sich – sowohl für die Bürger als auch für die Behörde, die in der weiteren Bearbeitung der Bescheide deutlich entlastet wird.

Falsch geparkt, zu schnell gefahren – schnell kann es im Straßenverkehr zu Verwarnungen oder Bußgeldern kommen. Die meisten Bürger wollen die Sache dann so schnell wie möglich aus der Welt schaffen und die Strafe bezahlen, bevor es zu langwierigen und teuren Bußgeldverfahren kommt. Im Onlineportal der Bußgeldstelle Hessen können sie dies unkompliziert tun. Die Schreiben der zuständigen Behörde enthalten alle notwendigen Zugangsinformationen für das Portal, bestehend aus einer verkürzten, leicht einzugebenden URL sowie dem Aktenzeichen und einer PIN für den personalisierten Log-in. Zusätzlich ist ein QR-Code aufgedruckt, über den der Nutzer sich per Smartphone direkt im Portal einloggen kann.

PayPal von Anfang an Standard

Zu den Zahlungsmöglichkeiten gehört neben Visa, Mastercard und Giropay von Anfang auch PayPal. „Wir wollten es dem Bürger so einfach wie möglich machen“, sagt Detlef Erdmann, Leiter Informationstechnik der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Hessen. „Deshalb war es uns wichtig, eine so beliebte und weit verbreitete Zahlungsmethode wie PayPal anbieten zu können.“ Dass die Bußgeldstelle damit die richtige Entscheidung getroffen hat, zeigt die Akzeptanz: Insgesamt verzeichnet die Nutzung des Online-Portals eine stetig steigende Nachfrage. Bis zu 30 Prozent der ausgesendeten Schreiben werden online beantwortet – Tendenz steigend. Rund 75 Prozent aller über das Online-Verfahren getätigten Zahlungen erfolgen per PayPal.

Vorteile auch für die Behörde

Nicht nur für den Bürger bringt das Online- Portal viele Vorteile, auch die Behörde wird entlastet. Bei der Zahlung über PayPal werden Aktenzeichen und Kontodaten automatisch übernommen, Zahlendreher oder andere Fehler sind ausgeschlossen. Auch Name, Titel und Adresse werden automatisch korrekt übermittelt. „Alle notwendigen Informationen stehen uns im PayPal-Portal zur Verfügung, die Fehlerquote ist Null“, sagt Peter Koch, Dezernatsleiter des Dezernats 44, Zentrale Bußgeldstelle.

Das vereinfacht natürlich auch die weitere Bearbeitung der Bescheide. „Die Datenqualität erhöht sich deutlich, während der manuelle Aufwand für die Mitarbeiter erheblich sinkt,“ sagt Koch. „So können wir die zunehmenden Aufwände mit den bestehenden Personalressourcen auch in Zukunft gut bewältigen.“ Weniger Fehler, weniger Mahnungen, weniger Papier, schnellere Zahlungseingänge – auch betriebswirtschaftlich rechnet sich die PayPal-Nutzung: „Ein Verfahren kostet uns trotz der zusätzlichen Betriebskosten nicht mehr als vor der Einführung des Online-Portals“, betont Erdmann.

Weitere Informationen unter:
www.paypal.de/verwaltung
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