So genannte RLT-Anlagen – raumlufttechnische Anlagen – müssen regelmäßig auf Hygienequalität überprüft werden. Öffentliche Verwaltungen sind diesbezüglich kein großes Vorbild.

Von den vielen Vorschriften, die bei der Gebäudebewirtschaftung zu beachten sind, gehört die so genannte „VDI 6022 – Teil B“ zu den am wenigsten bekannten. „Auch bei kommunalen Einrichtungen wie Büros, Schulen oder Veranstaltungshallen stoßen wir in RLT-Anlagen regelmäßig auf Verunreinigen, die im Wesentlichen auf Wartungsmängel zurückzuführen sind“, so Marc Eickholz, Leiter Technische Dienste der Niederberger Gruppe mit Sitz in Köln, die in Immobilien der öffentlichen Hände die vorgeschriebenen Prüfungen durchführt. Es gebe keinen signifikanten Unterschied zu Gewerbeobjekten – nur dass der öffentliche Aufschrei größer sei, wenn es bei Rathausbesuchern zu Atemnot oder anderen gesundheitlichen Problemen kommt.

„Schlecht gewartete Klimaanlagen können definitiv krank machen. Sie können Endotoxine in die Luft abgeben, die ein Grippegefühl und Fieber auslösen, aber auch Schimmelpilze und Bakterien, die eine exogen-allergische Alveolitis auslösen – eine Lungenerkrankung mit oftmals schwerem Verlauf“, weiß Professor Dr. med. Dennis Nowak, Direktor Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin am Klinikum der Universität München.

Zudem beeinflusst nach einer Studie des Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO die Raumluft nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Leistungsfähigkeit vom Mitarbeitern. Gut gewartete und richtig eingestellte Technik könne die Konzentration steigern. Nicht zuletzt geht es um Energieeffizienz. Je mehr „Luftinhaltsstoffe“ eine Anlage verunreinigen, desto höher ist der Stromverbrauch.

Deshalb müssen Lüftungskanäle, Schächte und Filter, in denen sich mit der Zeit Staub, Schimmelpilze und Bakterien ansammeln, in regelmäßigen Abständen gereinigt werden. Für das Prozedere gibt es feste Standards. Eickholz: „Das beginnt mit einer Sichtprüfung. Meistens werden dabei mikrobiologische Proben entnommen, um eine Verkeimung erkennen zu können. Besonders in Befeuchtern, im Befeuchterwasser, in Luftfiltern, Kühlern, Rückkühlwerken, Ionenaustauschern oder Dichtungsmaterialien können sich Keime ansammeln.“ Wenn der Reinigungsbedarf ermittelt worden ist, können die Arbeitsgänge und die einzusetzenden Reinigungs- und Lösungsmittel festgelegt werden.

Nicht selten werde die Wartung wegen baulich ungünstiger Gegebenheiten vernachlässigt, weiß der Experte. Dazu gehörten schlecht erreichbare und – vor allem bei älteren Objekten – fehlende Revisionsöffnungen. Eickholz: „Inzwischen stehen aber moderne Geräte wie Inspektionskameras, Unterdruckabsauger oder Reinigungsroboter zur Verfügung.“

Die Richtlinie „VDI-6022 Raumlufttechnik, Raumluftqualität“ gilt für alle Raumlufttechnischen Anlagen in Räumen, in denen sich Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag aufhalten; also in fast allen Räumen außer der Besenkammer. Sie gilt zudem für Abluftanlagen, wenn diese die Zuluftqualität durch Umluft beeinflussen können. Als anerkannte Regel der Technik ist sie justiziabel. Gutachter von Versicherungen oder Gerichten stützen sich bei Haftungsbeurteilung darauf. Anlagen mit Luftbefeuchtern müssen in zweijährigem Turnus überprüft werden, Anlagen ohne Luftbefeuchter alle drei Jahre. Man unterscheidet zwischen einer Hygiene-Erstinspektion, die nach Neu- oder Umbau vorzunehmen ist und den regelmäßigen Wiederholungsinspektionen.

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