Seit knapp zwei Jahren ist das E-Government-Gesetz in Kraft, das neben anderen Themen auch den Bereich der elektronischen Bezahlung enthält. Als etablierter Online-Zahlungsdienstleister unterstützt PayPal Behörden dabei, die Vorgaben des §4 E-Government-Gesetz zu erfüllen und leistet so als Partner einen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung.

Mit PayPal setzen Behörden im E-Payment auf einen sicheren Dienst, mit dem 16 Millionen Deutsche regelmäßig zahlen. Bürgern bietet das Bezahlen mit PayPal einen entscheidenden Vorteil: Ihre Bankkonto- oder Kreditkartendaten werden nicht an den Zahlungsempfänger weitergegeben, sondern vor Zugriffen sicher verwahrt. Behörden wiederum können mit wenigen Schritten kostenlos Geschäftskonten zum Empfang elektronischer Zahlungen einrichten. Vom Bürger geleistete Zahlungen werden sofort dem PayPal-Konto der empfangenden Behörde gutgeschrieben.

Auf diese Weise ermöglicht PayPal öffentlichen Einrichtungen sowie Unternehmen und Privatkunden, sicher und einfach Zahlungen online zu tätigen und zu empfangen. Das 1998 gegründete Unternehmen ist bereits seit 2004 in Deutschland aktiv. Seit 2007 besitzt PayPal in Europa eine Banklizenz, unterliegt damit europäischem Recht und folgt europäischen Standards. Das heißt, PayPal wird genauso reguliert wie andere Großbanken, insbesondere was den Umgang mit Kundendaten anbelangt.

PayPal nimmt den Schutz der Daten seiner Kunden sehr ernst und setzt höchste Standards für Informationssicherheit und Schutzmechanismen wie Firewalls ein. Jede Zahlung wird rund um die Uhr und auch über die Landesgrenzen hinaus überprüft und komplex verschlüsselt. Die PCI- und SAS70-Zertifizierungen unterstreichen die hohen Standards beim Schutz von Kundeninformationen. Die Nationale Kommission für den Datenschutz in Luxemburg (CNPD) beaufsichtigt die Einhaltung der europäischen Datenschutzgrundsätze.

Darüber hinaus unterliegt PayPal als Kredit- institut der Regulierung durch die luxemburgische Bankaufsicht, der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF). Verträge mit PayPal in Deutschland unterliegen dennoch stets deutschem Recht und deutschem Gerichtsstand.

Bürger zahlen mit wenigen Klicks

Für das Bezahlen mit PayPal loggt sich der Bürger zunächst in sein PayPal-Konto ein. Sobald er die Zahlung bestätigt, wird der Empfänger unmittelbar über den Erhalt des Betrages informiert und der Betrag dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Behörden können so über ein PayPal-Konto elektronische Zahlungen ohne zusätzlichen Aufwand empfangen. Zu beachten ist, dass es sich hierbei nicht um ein zusätzliches Bankkonto handelt, für dessen Führung ein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Im Gegenteil: Durch die deutlich leichtere Zuordnung von Zahlungen entfällt die manuelle Dateneingabe und auch der Mahnaufwand reduziert sich. Darüber hinaus lässt sich eine automatisierte Abbuchung und Überweisung der Zahlungseingänge mit PayPal auf das Bankkonto der Behörde einrichten. Nach einmaliger Einrichtung laufen diese Vorgänge automatisch und bedürfen keiner kontinuierlichen, manuellen Bearbeitung. Das Führen eines PayPal-Kontos ist kostenlos, Gebühren fallen lediglich für den Empfang von Zahlungen an, die über ein speziell für den öffentlichen Sektor eingeführtes monatliches Abrechnungsmodell beglichen werden.

Für Online-Händler ist PayPal bereits seit vielen Jahren eine bewährte Bezahlmethode. In mehr als 50.000 deutschen Online-Shops kann heute bereits mit PayPal bezahlt werden, hierzu zählen auch Unternehmen wie Deutsche Bahn, Lufthansa oder Tchibo. Zu den Partnern von PayPal in der öffentlichen Verwaltung zählen ekom21, regioIT, TraffGo Road, Infoma, OwiGo und Telecomputer. Gemeinsam mit diesen Unternehmen setzt PayPal verschiedene E-Payment-Lösungen für Kommunen sowie Landes- und Bundesbehörden in ganz Deutschland um. Ulrich Künkel von ekom21 bewertet die Zusammenarbeit mit PayPal positiv: „Mit PayPal können wir unseren kommunalen Kunden bei der Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung einen deutlichen Mehrwert bieten. Wir freuen uns auf die ersten gemeinsamen Projekte, welche wir bereits in den nächsten Monaten starten werden.“

So ist PayPal bei immer mehr Behörden im Einsatz und vereinfacht dort das Bezahlen von Behördenleistungen, Gebühren oder Verwarngeldern. In den Bürgerportalen der nordrhein-westfälischen Städte Düren und Gütersloh können Bürger beispielsweise online beantragte Anwohnerparkausweise oder Bescheinigungen direkt online bezahlen. Im Hunderegister Niedersachsen können Halter zudem Kostenbescheide mit PayPal bezahlen. Die Städte Kaiserslautern und Siegburg bieten Bürgern und Besuchern mit dem sogenannten Bezahllotsen die Möglichkeit, Verwarngelder durch das Scannen eines aufgedruckten QR-Codes mit dem Smartphone mobil zu begleichen. Auch das E-Payment-Portal der Landesjustizbehörde Hessen sowie die Online-Fahrzeugstillegung i-KFZ in der Stadt Offenbach und diversen Landkreisen in Hessen bieten PayPal als Bezahlmethode an. Auf Bundesebene ist PayPal Partner des Deutschen Instituts für Bautechnik und des Bundesamtes für Geodaten.

Weitere Informationen unter:
www.paypal.com
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