Mit der Übertragung der Verkehrssicherungspflichten auf den Betreiber kommen umfangreiche Tätigkeiten zu, welche zur Vermeidung der Unfälle beitragen sollen.

Hierzu gehören zum Beispiel das Prüfen von Spielplätzen, die Standfestigkeitskontrolle von Grabmalen oder die Straßenkontrollen. Der Betreiber, in der Regel die Stadt oder Gemeinde, ist hierzu immer mehr mit seinem Personal eingebunden, bzw. hat nicht genug freie Kapazitäten, um seiner Pflichterfüllung nachzukommen.

„Das sollen wir auch noch machen?!“, ist ein oft gehörter und gesagter Satz. Eine gute Möglichkeit hierbei ist die Vergabe an externe Dienstleister. Sie schaffen dem Betreiber Zeit für die Umsetzung der Kernaufgaben und erhalten einen neutralen und rechtsicheren Prüfbericht.

Natürlich: 100 % Sicherheit gibt es nicht, durch die Durchführung der Inspektionen durch Fachpersonal können jedoch Mängel aufgedeckt, Unfälle vermieden und die Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht rechtssicher umgesetzt werden! Die IAAP-GmbH unterstützt Sie gerne bei dieser Herausforderung!

Weitere Informationen unter:
www.iaap-gmbh.de
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