Normgerechte Berufskleidung, sogenannte Schutzkleidung, erfordert besonderes Augenmerk. Für Auswahl, Anschaffung, aber auch für die Pflege definiert der Gesetzgeber klare Vorgaben. Doch wie funktionieren Aufbereitung und Kontrolle in der Praxis? Wie wird geprüft und die Sicherheit gewährleistet? Und wer übernimmt letztendlich die Verantwortung?

Sicherheit am Arbeitsplatz – hier steht der Unternehmer in der Pflicht. Für die im Rahmen der Gefährdungsanalyse ausgewählten Arbeitsplätze muss die dort geforderte, normgerechte Schutzkleidung angeschafft und getragen werden. Aber es gilt auch: Die Übereinstimmung der Schutzkleidung mit der Norm muss dauerhaft gewährleistet werden. Also auch nach mehrmaligem Tragen und entsprechenden Waschvorgängen. Auf Verlangen sollte der Arbeitgeber entsprechende Nachweise und Dokumentationen bereitstellen können. Einer der Gründe, das Thema an externe professionelle Dienstleister auszulagern.

Im Interview beantwortet Dirk Hischemöller, Geschäftsführer Marketing und Vertrieb der DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH Fragen zum Thema.

Herr Hischemöller, haben sich die Ansprüche Ihrer Kunden im Mietservice geändert?
Der Bedarf an normgerechter Schutzkleidung bei unseren Kunden ist deutlich gestiegen. Als textiler Dienstleister bieten wir dazu die passenden Angebote. Einerseits in Form entsprechender Kollektionen – hier geht der Trend beispielsweise zu mehrfach normierter Kleidung, die für Einsätze mit unterschiedlichen Risiken geeignet ist – andererseits aber auch im Rahmen unseres Service- und Pflegeprozesses. Verstärkt haben wir die Beratungskompetenz unserer Verkaufsteams, deutlich mehr gefordert ist bei der Schutzkleidung aber auch das Qualitätsmanagement. Hier werden unsere Mitarbeiter aus Bereichen wie Gütekontrolle, Qualitätskontrolle und Näherei kontinuierlich geschult. Sie arbeiten sehr eng zusammen, um die reibungslosen Prozesse insbesondere zur Bearbeitung der Schutzkleidung zu gewährleisten.

Wie funktioniert das in der Praxis?
Wir überlassen die Qualität nicht dem Zufall – sie wird durch ein umfassendes Qualitäts- Management-System sichergestellt. Dazu gehört auch, dass die Vertragswerke des DBL- Verbundes bereits nach ISO 9001 zertifiziert sind oder sich im entsprechenden Prozess befinden. Damit erhalten unsere Kunden immer gleichbleibend hohe Qualitätsstandards. In der Praxis stecken dahinter sehr detaillierte Vorgaben und Arbeitsabläufe. Wir kontrollieren die Kleidung nach dem Waschen auf Funktionstüchtigkeit, übernehmen die Wartung und die Reparatur. Und ersetzen selbstverständlich Kleidungstücke, die nicht mehr funktionsfähig sind.

Nehmen wir als Beispiel den Warnschutz – wie ist da das Prozedere?
Bei Warnschutz dürfen bei der Pflege die Reflexstreifen nicht beschädigt werden und auch das fluoreszierende Gewebe seine Wirkung nicht verlieren. Bei der nach DIN EN ISO 20471 normierten Warnschutzkleidung erfolgt also zunächst eine Vorsortierung nach leuchtgelb oder nach leuchtorange. Nach zertifiziertem Waschprozess und Tunneltrocknung prüfen unsere Mitarbeiter der Gütekontrolle sowie der Qualitätskontrolle die Leuchtkraft des Warnstoffes und die Reflexion des Reflexstreifens – da sie jedes einzelne Kleidungsstück einscannen, wissen sie sofort, was genau zu kontrollieren ist. Für die Prüfung kommt u.a. eine von 3M speziell dazu entwickelte Leuchte, die sogenannte Verifier-Lampe, zum Einsatz. Mit ihr wird der Rückstrahlwert des Reflexstreifens geprüft. Entspricht das so geprüfte Kleidungstück nicht mehr den gewünschten Anforderungen, tauscht unsere Näherei die Reflexstreifen aus oder der Artikel wird komplett ersetzt.

Wie wird die fachgerechte Reparatur sichergestellt?
Die Reparatur – ebenso wie übrigens die Veredelung – darf niemals zum Verlust der Baumusterprüfung und zur Einschränkung der Schutzwirkung eines Kleidungsstückes führen. Anhand eines Nähhandbuches werden die Näherinnen über die korrekte Durchführung von Reparaturen geschult. Die Reparatur einer Schutzkleidung erfolgt zudem nur mit Original-Zutaten. Konkretes Beispiel: Bei Schrittkürzungen achten wir darauf, dass mindestens fünf Zentimeter vom Warnstoff bis zum Saumende stehenbleiben – funktioniert das nicht, muss der Reflexstreifen komplett versetzt werden. Auch erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Einsatzwochen. Ab einer bestimmten Anzahl von Wäschen nehmen wir automatisch den Austausch des Artikels vor.

Wie wird all das nachgewiesen und dokumentiert?
Unsere Maßnahmen sind vielfältig – und auf die Praxis abgestimmt. Sie umfassen zunächst jährliche Schulungen aller bei uns am Pflegeprozess beteiligter Mitarbeiter aus den Bereichen Gütekontrolle, Näherei und Qualitätskontrolle. Darüber hinaus werden neu eingeführte PSA-Artikel immer vor Einsatz probegewaschen. Unsere Maschinen fahren ausschließlich mit den Herstellern abgestimmte Waschprogramme. Hinzu kommt die bereits beschriebene regelmäßige Prüfung der eingesetzten PSA-Artikel. Mit diesen spezifischen Wasch- und Bearbeitungsprozessen, die wir als Anbieter von textilem Mietservice täglich anwenden, gewährleisten wir die dauerhafte Aufrechterhaltung der Schutzfunktionen. All das ist klar dokumentiert und nachvollziehbar für unsere Kunden. Auch hier greift unser zertifiziertes Qualitätsmanagement nach ISO 9001.

Wer übernimmt die Verantwortung für die eingesetzte PSA?
In der aktuellen PSA-Verordnung sind die Pflichten der Hersteller und Händler deutlich beschrieben – aber auch die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers klar geregelt.* Dies beginnt bei der Beratung und Anschaffung: Zunächst müssen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung die Risiken am Arbeitsplatz klar definiert sein. Erst dann können wir als textiler Dienstleister den Verantwortlichen bei der Entscheidung unterstützen. Es liegt auch in der Verantwortung des Unternehmers, seine Mitarbeiter im Umgang mit der PSA einzuweisen und den Zustand der PSA vor deren Einsatz zu kontrollieren. Der Service eines Textilprofis allein bietet keine Rechtssicherheit bei der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und deren Anschaffung.

*EWG-Richtlinien 89/391 und 89/656 EWG „Benutzerrichtlinien“

Wer übernimmt die Verantwortung für die Pflege?
Wir gewährleisten als textiler Dienstleister die fachgerechte Pflege und Aufbereitung. Hier weisen wir unsere Kunden im Vorfeld darauf hin, die PSA ausschließlich von uns pflegen zu lassen – es darf nicht sein, dass die PSA in der heimischen Waschmaschine eines Mitarbeiters landet… Entsprechend informieren wir den Unternehmer natürlich darüber, dass die PSA ihre Schutzwirkung teilweise oder vollständig verlieren kann, wenn diese nicht fachgerecht gepflegt wird. Bei alledem zählt eine intensive Beratung und die enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Das schafft die gewünschte Sicherheit für alle Beteiligten.

Weitere Informationen unter:
www.dbl.de
KD1704054
Vorheriger ArtikelMit Hochdruck für glänzende Events:
Nächster ArtikelSchätze aus 1000 Jahren gesichert