Vor dem Hintergrund begrenzter Rohstoffressourcen ist es oberstes Ziel der Kreislaufwirtschaft, einen möglichst großen Anteil der anfallenden Abfälle einer Wiederverwertung zuzuführen. Im Falle von Abfällen aus Abbruch- oder Baumaßnahmen ist es daher wichtig, Schadstoffe möglichst frühzeitig und vollständig abzutrennen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Untersuchung der Gebäude auf Schadstoffe im Vorfeld von Baumaßnahmen als erster Schritt unabdingbar. Bedenkt man die Vielzahl der in alten Baumaterialien verwendeten Schadstoffe und deren Anwendung an und in verschiedenen Bauteilen, ist dies kein einfaches Unterfangen. Zu nennen seien hier beispielsweise asbesthaltige Fliesenkleber (Foto 1) oder PAK-haltige Kleber unter Bodenbelägen (Foto 2). Letztere können neben PAK auch Asbest enthalten.

Foto 1: Asbesthaltiger Fliesenkleber
Foto 1: Asbesthaltiger Fliesenkleber
Foto 2: PAK-haltiger Parkettkleber
Foto 2: PAK-haltiger Parkettkleber

Natürlich bedarf es für eine Untersuchung, die zu aussagekräftigen Ergebnissen führt, einer großen Erfahrung und eines guten bautechnischen Wissens, um insbesondere verdeckte Schadstoffe aufzuspüren. Wer kennt nicht die vergessene PAK-haltige Abdichtung im Bodenaufbau oder die überputzten PCB-haltigen Fugenmassen, die durch unzureichende Untersuchung erst im Bauablauf zu Tage treten. In der Vergangenheit stellte sich aber auch immer die Frage nach dem Untersuchungsumfang. Wurden genügend Bauteile geöffnet und genügend Proben untersucht, um mit hinreichender Sicherheit sagen zu können, dass vorhandene Schadstoffe vollumfänglich erkannt wurden?

Mit dieser Fragestellung haben wir uns in den letzten Jahren in der Kommission zur VDI-Richtlinie 6202 Blatt 3 am Beispiel von Asbest intensiv auseinandergesetzt. Die im Herbst 2021 im Weißdruck, also der endgütigen Fassung, erschienene Richtlinie gibt dem Anwender ein Statistik-Tool an die Hand, welches ihm ermöglicht, die erforderliche Anzahl von Proben zu berechnen und die damit verbundene Aussagesicherheit der Untersuchungen anzugeben. Auch wenn es keine absolute Sicherheit gibt, so bedeutet eine 95%ige Aussagesicherheit von Untersuchungsergebnissen, dass vorhandene Schadstoffe nahezu vollständig aus dem Stoffkreislauf entfernt werden.

Im Idealfall erfolgt die Entfernung hierbei durch Abtrennung vor dem eigentlichen Abbruch. Als Beispiel sei die Entfernung von PCB-haltigen Farben von mineralischen Untergründen genannt. Für den Bauherren bedeutet dies auch eine höhere Sicherheit bei dem Planungsprozess der Maßnahme und damit verbunden eine höhere Kostensicherheit. Grundsätzlich kann das Statistik-Tool, was die Untersuchung von Materialien betrifft, auch auf andere Schadstoffe als Asbest angewendet werden.

Darüber hinaus wurde mit der VDI-Richtlinie 6202 Blatt 3 auch ein Standard definiert, auf welche asbesthaltigen Verwendungen konkret untersucht werden muss. In der Kommission zur VDI-Richtlinie 6202 Blatt 2 beschäftigen wir uns derzeit mit der Frage, wie ein ähnliches Standarduntersuchungsprogramm auch für andere Schadstoffe (PCB, PAK etc.) definiert werden kann. Eine Einführung in die Systematik der Untersuchung nach VDI 6202 Blatt 3 bieten wir auf Nachfrage gerne an.

Autor: Dr. Jörg Wohlgemuth
Von der IHK-Offenbach öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schadstoffe im Innenraum, Dipl.-Chemiker und Prokurist der Competenza GmbH

Weitere Informationen unter:
www.competenza.com
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