Kinder haben andere Dinge im Kopf als ihre eigene Sicherheit – sie erkunden neugierig ihre Umgebung oder toben in den Pausen herum. Dabei können sie potentielle Gefahrenstellen in ihrem Umfeld noch nicht richtig einschätzen. So geschehen unnötige Unfälle an nicht oder unzureichend gesicherten Türen in Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Der Gesetzgeber hat mögliche Gefahren im Umfeld von Kindern erkannt und die verbindliche Unfallverhütungsvorschrift (UVV) zum Schutz der Kinder erlassen. In der UVV Kindertages- einrichtungen (DGUV-Vorschrift 82) werden entsprechende Vorgaben formuliert, die u.a. die bauliche Gestaltung und Ausstattung festlegen. So wird in § 13 Absatz (3) vorgeschrieben: „Scherstellen an den Nebenschließkanten von Türen sind zu vermeiden.“ Demnach sind alle Innen- und Außentüren in Tageseinrichtungen, zu denen Kinder Zugang haben, abzusichern und frühzeitig durch den Planer zu berücksichtigen. Auch in Grundschulen macht daher eine Absicherung in stark frequentierten Bereichen Sinn!

Athmer Fingerschutz® bietet hier die passenden Lösungen. In zahlreichen Kindertagesstätten, Schulen, Pflegeheimen und öffentlichen Einrichtungen haben sich Athmer Fingerschutzsysteme seit Jahren bewährt, denn sie lassen sich einfach nachrüsten und bieten einen Mehrwert an zuverlässiger Sicherheit.
Athmer Fingerschutzprodukte sind TÜV/GS- geprüft nach EN 16654.

Weitere Informationen unter:
www.athmer-fingerschutz.de
KD1905039
Vorheriger ArtikelNah an der Natur – auch beim Kautschukboden
Nächster ArtikelDas Urnen-Hochgrab bietet eine Erweiterung für die Friedhöfe