Planer am Bau hat jetzt die offizielle Bestätigung vom TÜV Rheinland, dass das QualitätsZertifikat Planer am Bau allgemein für die Zertifizierung nach DIN 14675 anerkannt wird und damit ein weiteres Argument, um dem „Märchen vom Zwang zur ISO“ entgegenzuwirken.

Für die Zertifizierung nach DIN 14675 Brandmeldeanlagen/Sprachalarmierungsanlagen, Phase 6.1 (Planung) wird der Nachweis eines QualitätsManagement-Systems gefordert. „Eines“ QM-Systems – und nicht die ISO 9001. Nun wurde offiziell bestätigt: Für eine Zertifizierung nach DIN 14675 – Phase 6.1 sei nach aktuellem Stand ein QualitätsZertifikat Planer am Bau für das QM-System im Unternehmen ausreichend, heißt es in einer E-Mail vom TÜV Rheinland. „Wir freuen uns, dass seit kurzem auch die offizielle Bestätigung vorliegt. Wichtig für uns ist vor allem, mit dem Vorurteil aufzuräumen, dass unbedingt eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 vorliegen muss. Denn das ist und war auch noch nie so!“, erklärt Mitbegründer des QualitätsVerbundes Planer am Bau Knut Marhold.

Zertifizierung DIN 14675 – die „Feuerwehrnorm“

Die DIN 14675 beschreibt den fachgerechten Aufbau und den Betrieb von Brandmeldeanlagen, welche die direkte Alarmierung der Feuerwehr auslösen. Unter Planern wird sie deshalb auch „Feuerwehrnorm“ genannt. Wer sich nach DIN 14675 zertifizieren möchte, muss sich entscheiden, nach welchen Phasen eine Zertifizierung angestrebt wird.

Für Fachplaner und Ingenieurbüros ist eine Zertifizierung nach Phase 6.1 (Planung) vollkommen ausreichend. Um sich nach DIN 14675 Phase 6.1 zertifizieren zu lassen, ist ein QM-Handbuch ausreichend, welches unter anderem folgende Punkte enthält:
• Darstellung des Unternehmens und des Anwendungsbereiches des QM-Systems;
• Qualitätspolitik/Unternehmensphilosophie einschließlich der Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung und zur Kundenorientierung;
• Beschreibung des Verfahrens zur regelmäßigen Bewertung des QM-Systems durch die oberste Leitung (Managementbewertung);
• Beschreibung der wertschöpfenden Prozesse mit Darstellung von Verantwortung und Schnittstellen (z. B. Ablaufdiagramm in Anlehnung an die Leistungsphasen der HOAI und die Phasen der DIN 14675);
• Organisatorische Maßnahmen, die die Erfüllung der Forderungen der DIN 14675 sicherstellen: Schulung, interne Audits, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen, Überwachung der Prozesse;
• Beschreibung eines Verfahrens „Lenkung von Dokumenten, Daten und Aufzeichnungen“ mit Angaben zur Lenkung von Änderungen an Planungsunterlagen, Kennzeichnung, Datensicherung, Archivierung.
Das QualitätsManagement-System Planer am Bau stellt ein solches Handbuch zur Verfügung.

Das Märchen vom Zwang zur ISO 9001

Aus verschiedenen Gründen herrscht in vielen Planungsbüros noch die Annahme, dass eine Zertifizierung nach der DIN ISO 9001 nötig sei. Doch dem ist nicht so! Bereits Ende 2016 wurde vom QualitätsVerbund Planer am Bau eine Änderung des Wikipedia-Beitrags zur DIN 14675 beantragt, der lange Zeit fälschlicherweise folgendes aussagte: „Um die Zertifizierung nach DIN 14675 zu erhalten, ist eine vorherige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 zum Qualitätsmanagement erforderlich.“

Diese Aussage stimmte so noch nie. Denn ein „beliebiges“ QM-System reicht aus und es muss nicht einmal zertifiziert sein. Lediglich ein Handbuch zum QualitätsManagement ist erforderlich. Nun wurde der Beitrag in Wikipedia um folgenden Zusatz ergänzt: „Ausnahme: Für die Fachfirma zur Ausführung der Planungsphase nach 6.1 ist als Nachweis eines geeigneten Qualitätsmanagements die Vorlage eines Qualitätsmanagement-Handbuchs ausreichend.“Das bedeutet auch, dass Planungsbüros ihr QM-System nicht zwingend zertifizieren lassen müssen. Eine Zertifizierung hat aber viele Vorteile.

Weitere Informationen unter:
www.planer-am-bau.de
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