Gemeinsam mit der Dualen Hochschule Gera-Eisenach entwickelte die Hochschule Schmalkalden das berufsbegleitende Masterstudium „Öffentliches Recht und Management“, welches sich insbesondere an Beschäftigte Öffentlicher Verwaltungen richtet. Das Masterprogramm umfasst fünf Semester und schließt mit dem Master of Public Administration ab. Vermittelt werden neben Themen des Öffentlichen Rechts auch Themen des Öffentlichen Managements. Im vierten Semester ist eine Spezialisierung durch verschiedene Wahlbereiche möglich. Zusätzlich bietet der Master-Abschluss den Studierenden die formale Zulassungsbefähigung für die Laufbahn des höheren Dienstes und eröffnet den Weg zur Promotion.

Die Zulassung zum Studium kann über zwei Wege erfolgen. Zum einen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. ein abgeschlossenes Studium an einer Verwaltungsfachhochschule oder Berufsakademie sowie einschlägigen Berufserfahrungen von mindestens einem Jahr. Wer über keinen ersten Studienabschluss, aber mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügt, kann nach Maßgabe von § 63 Abs. 3 ThürHG durch Bestehen einer Eignungsprüfung zugelassen werden. Diese gliedert sich in drei Teile und umfasst eine Hausarbeit sowie eine schriftliche und mündliche Prüfung.

Einer der ersten Studierenden, welcher über die Eignungsprüfung zum Masterstudium zugelassen wurde, ist Patrick Schieck. Herr Schieck ist Sachbearbeiter in einer Kommunalverwaltung in Sachsen-Anhalt und entschied sich im vergangenen Jahr für das berufsbegleitende Masterstudium an der Hochschule Schmalkalden. „Die Konzeption des Studiengangs ist im Vergleich zu anderen Hochschulen herausragend. Die Abstimmung der Präsens- phasen und des Selbststudiums und der damit verbundenen Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit haben mich überzeugt“, so Schieck.

In einem Interview sprachen wir mit Herrn Schieck über die Eignungsprüfung, seine Prüfungsvorbereitungen und ersten Studienerfahrungen.

Herr Schieck, wie haben Sie sich auf die einzelnen Teile der Eignungsprüfung vorbereitet?
„Ich habe mich im Voraus mit den Studieninhalten des Masterstudiums und den damit verbunden Gesetzen beschäftigt. Speziell bei der Hausarbeit war ein interessanter Sachverhalt aus dem BGB (Schuldrecht) zu lösen. Hierfür musste ich mich intensiv mit den für die Falllösung erforderlichen Paragrafen und Gesetzeskommentierungen beschäftigen.“

Fanden Sie den Schwierigkeitsgrad der Eignungsprüfung angemessen?
„Der Eignungstest hatte ein anspruchsvolles Niveau. Dies ist jedoch aus meiner Sicht durch den späteren Anspruch des Studiums an die Studierenden durchaus gerechtfertigt.“

Nach dem erfolgreichen Start Ihres Studiums liegen nun die ersten Präsenzphasen und Modulprüfungen hinter Ihnen, wie empfinden Sie den bisherigen Verlauf des Studiums?
„Die Beratung, die ich im Voraus bezüglich der Anforderungen des Studiums erhalten habe, hat sich als zutreffend herausgestellt. Natürlich gehört auch eine große Portion Fleiß dazu, sich nach der Arbeit und am Wochenende mit den Unterlagen für das Studium zu beschäftigen. Mit dem Willen und der Chance, durch das Studium im Zuge des bevorstehenden Fach- und Führungskräftemangels in der öffentlichen Verwaltung unzählige neue berufliche Entwicklungschancen zu bekommen, ist das Studium definitiv machbar.“

Eine Bewerbung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist jeweils bis zum 31. Januar eines Jahres möglich, ein Studienstart bei Bestehen dann erstmalig zum darauffolgenden Wintersemester. Bewerber mit erstem Studien- abschluss können sich bis zum 31. Juli eines Jahres bewerben. Der nächste Studienstart ist für das Wintersemester 2018/2019 geplant.

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