Ohne Treppen geht es bei mehrgeschossigen Gebäuden nicht. Sie verbinden die einzelnen Etagen miteinander und sind im Notfall auch der entscheidende Flucht- oder Rettungsweg. Entsprechend streng sind die Vorschriften zu ihrer Planung und Gestaltung. Eine Schlüsselrolle übernimmt dabei Edelstahl Rostfrei mit Qualitätssiegel: Nicht brennbar, korrosionsbeständig und extrem robust ist er eine lohnende Investition in nachhaltige Sicherheit.

Jedes Gebäude mit mehr als drei Vollgeschossen muss ein räumlich abgeschlossenes, innenliegendes Treppenhaus haben, das an eine Gebäudeaußenseite angrenzt. In Hochhäusern sind mindestens zwei solcher abgetrennten Treppenräume mit jeweils mindestens 1,25 Meter Laufweite als alternative Fluchtwegmöglichkeiten vorgeschrieben. All diese notwendigen Treppen dürfen von keinem Punkt im Gebäude weiter als 35 Meter entfernt sein, um in kürzester Zeit erreicht zu werden.

Zudem müssen sie so angelegt sein, dass das Risiko minimiert ist, dass bei Gefahr hastig flüchtende Menschen stolpern oder fallen. Eine Fülle an Vorschriften – neben der DIN 18065 für Gebäudetreppen auch Landesbauordnungen, Technische Richtlinien für Schulbauten, Arbeits- oder Versammlungsstätten oder auch die Musterbauordnung – gilt es deshalb bei Planung und Bau von Fluchttreppen zu berücksichtigen. Dabei unterscheidet das Baurecht zwischen Fluchtwegen, auf denen Personen das Gebäude aus eigener Kraft verlassen können und Rettungswegen, die die Personenbergung durch Rettungskräfte ermöglichen. Abhängig von Gebäudegröße, -typologie und -nutzung sowie Anzahl und Art der Nutzer sind Abmessungen, Erreichbarkeit und Gestaltung strikt vorgeschrieben.

Nicht minder enge Vorgaben gibt es zu Baustoffen für Unterkonstruktion, Stufen und Belag in Bezug auf Feuerwiderstand und Sicherheit. Alle Verordnungen unterscheiden zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen. Letztere sind zusätzliche Treppen zur Haupttreppe, die im Falle des Falles als erster Fluchtweg dient. Bei öffentlichen Gebäuden gelten interne Verbindungstreppen, die nicht für den Publikumsverkehr zugänglich sind, als nicht notwendige Treppen. Deshalb müssen sie auch nur geringere Anforderungen erfüllen als für den ersten Rettungsweg notwendige. Diese müssen einen direkten Ausgang ins Freie ermöglichen und auf jedem Geschoss ein Fenster haben, das geöffnet werden kann. Dadurch ist es bei einem Brand als Rauchabzug, Fluchtweg oder auch Zugang für die Feuerwehr nutzbar.

Strikte Vorgaben zu Abmessungen und Ausführung

Treppentypen und -bauformen gibt es auch bei Fluchttreppen in großer Bandbreite: Ob gerade, gewendelt oder gewinkelt, ein- oder mehrläufig, mit oder ohne Richtungswechsel hängt vor allem von den räumlichen Gegebenheiten ab. Dabei richten sich die Abmessungen notwendiger Treppen nach Anzahl und Art der Personen, die die Treppe im Gefahrenfall gleichzeitig benutzen müssen. Für Krankenhäuser, Kindergärten oder Seniorenheime gelten naturgemäß höhere Sicherheitsvorschriften für die Gestaltung von Stufen, Handläufen oder Steigungen. Ansonsten schreiben die Landesbauordnungen für bis zu 20 Personen eine Treppenbreite von einem Meter, für bis 200 Personen 1,20 Meter und für bis zu 400 Personen 2,40 Meter vor.

In Arbeits- oder Verkaufsstätten mit mehr als 500 Quadratmeter allgemein zugänglicher Fläche muss eine Fluchttreppe sogar mindestens zwei Meter breit sein. Grundsätzlich ist nach maximal 18 Stufen eine Unterbrechung durch ein Podest erforderlich, damit die Benutzer warten, sich ausruhen oder auch ausweichen können. Als Tragkonstruktionen der Fluchttreppen dienen Wangen, Holme, Spindeln oder angrenzende Wände. Für Stufen und Podeste ist eine waagerechte Ausrichtung vorgeschrieben.

Nachhaltige Sicherheit durch Edelstahl Rostfrei

Dieses anspruchsvolle Eigenschaftsprofil paart Edelstahl Rostfrei mit robuster Haltbarkeit, Wartungsfreiheit und attraktiver Optik. Die hohe Korrosionsbeständigkeit und mechanische Belastbarkeit des Werkstoffs werden maßgeblich durch die chemische Zusammensetzung der gewählten Edelstahlsorte bestimmt. Ausschlaggebend für nachhaltige Sicherheit von Edelstahl Rostfrei im Fluchttreppenbau ist die sachgerechte Materialauswahl und fachgerechte Verarbeitung. Alle nichtrostenden Stähle weisen mindestens 10,5 Prozent Chromgehalt und maximal 1,2 Prozent Kohlenstoff auf. Je nach Korrosionsbeanspruchung und Einsatzzweck wählt der Fachmann aus dem breiten Gütenspektrum die jeweils optimal ausgelegte Legierung. Die mit Abstand am häufigsten verwendete Edelstahlsorte ist 1.4301. Sie lässt sich gut verformen und schweißen.

Weitere Informationen unter:
www.wzv-rostfrei.de
KD2006040
Vorheriger ArtikelSchneller zum Ziel mit Modulbau: Cadolto realisiert schnellste COVID-19- Intensivstationen der Welt am Universitätsklinikum Düsseldorf
Nächster ArtikelSichere Zufahrt und sicherer Stand mit TPA Mobile Straßen