„Jetzt müssen wir wegen euch auch noch Arbeitssicherheit machen…“ bekommen die Initiatoren des QualitätsVerbunds Planer am Bau manchmal von neuen Mitgliedsbüros zu hören… „Nein, durch uns fällt jetzt auf, dass Sie seit Ihrer Bürogründung gegen geltendes Recht verstoßen“, lautet dann die (leider nur halb) scherzhafte Antwort.

Denn Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

In Planungsbüros sind die Anforderungen teilweise noch unbekannt oder werden unzureichend interpretiert und daher oftmals unzureichend eingeführt. Gründe dafür sind nicht der fehlende Wille der Büroinhaber:innen, sondern eher das fehlende rechtliche Grundlagenwissen sowie die Unsicherheit über die praktische Umsetzung.

Die Vielzahl der geltenden Unterlagen macht eine Umsetzung auch nicht einfacher. Der QualitätsVerbund Planer am Bau möchte mit dem kompakten Leitfaden

„Praxis-Handbuch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Architektur- und Ingenieurbüros“

die wichtigsten Anforderungen für Architektur- und Ingenieurbüros zusammenfassen und die Umsetzung erleichtern. Es behandelt Fragen wie „warum Arbeitssicherheit“ oder „was ist zu tun“, zeigt praktische Umsetzungsbeispiele aus Planungsbüros (Best Practice) und gibt hilfreiche Quellen für weitere Informationen und Unterstützung (z.B. durch die Berufsgenossenschaften, in denen ja jedes Büro Pflicht-Mitglied ist).

Autorin ist Sabine Imbusch, M. Sc. Geowissenschaften von der RSK Alenco GmbH.

Weitere Informationen unter:
www.planer-am-bau.de
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