Um kommunalen Unternehmen und Anbietern der öffentlichen und sozialen Infrastruktur auch in der Corona-Zeit zu helfen und weiterhin Investitionen zu ermöglichen, bietet die NRW.BANK spezielle Unterstützung.

Von Bernd Kummerow, Abteilungsleiter Öffentliche Kunden der NRW.BANK

Flughäfen, Messen, Häfen und Verkehrsbetriebe sind für unsere Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Doch gerade die öffentliche und soziale Infrastruktur leidet derzeit erheblich unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Anzahl der Starts und Landungen an Flughäfen ist massiv eingebrochen, entsprechend niedrig fallen derzeit die Passagierzahlen aus, was automatisch zu weniger Einnahmen über Parkgebühren und Umsatzbeteiligungen am Airport-Einzelhandel führt. Auch kommunale Messegesellschaften sind betroffen: Wo Messen und Kongresse nicht mehr stattfinden, können auch keine Einnahmen generiert werden – doch die Unterhaltskosten für die Hallen und Immobilien bestehen weiter. In Nordrhein- Westfalen hat die NRW.BANK deshalb ihr Förderangebot bis Ende dieses Jahres befristet erweitert.

Die Förderbank hat gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen die neue Corona- Variante des bereits seit längerem bestehenden Förderprogramms „NRW.BANK.Infrastruktur“ entwickelt. Sie unterstützt Unternehmen und Institutionen der öffentlichen und sozialen Infrastruktur mit zinsgünstigen Betriebsmittel- darlehen bis maximal 150 Millionen Euro. Gefördert werden gemeinnützige Institutionen und Unternehmen mit mindestens 50 Prozent öffentlichem Gesellschafterhintergrund, beispielsweise auch Häfen, Energieversorger oder Gesundheitsinfrastruktur-Anbieter wie Krankenhäuser.

Interessenten für dieses Förderprogramm sollten ihre Hausbank kontaktieren und zusammen mit ihr den Förderantrag bei der NRW.BANK stellen. Hausbank und Antragsteller profitieren von einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung, die die Kreditvergabe in der Corona-Krise spürbar erleichtert.

Aber auch viele gemeinnützige Organisationen sind durch die Corona-Pandemie unter Druck geraten. Weil sie mit ihren Einnahmen oft gerade mal nur ihre Kosten decken, sind sie zurzeit sogar besonders häufig von Liquiditätsengpässen betroffen. Zahlreiche dieser Einrichtungen haben bereits auf finanzielle Unterstützung zurückgreifen müssen. Doch selbst wenn der akute Liquiditätsengpass bisher überwunden wurde: Einnahmen bleiben weiterhin aus, und Geld für dringend nötige Investitionen fehlt. Die Kita kann die neuen Stühle und Tische nicht anschaffen, dem Frauenhaus fehlen die Mittel für die Renovierung von Räumen und das Seniorenheim schafft es finanziell nicht, eine digitale Pflegedokumentation einzuführen.

Erstmals hat deshalb die NRW.BANK ein spezielles Förderprogramm für von der Körperschaftsteuer befreite Einrichtungen gestartet – wie etwa Stiftungen, Vereine und Verbände. Über das Programm „NRW.BANK.Gemeinnützige Organisationen“ bietet sie zinsgünstige Förderdarlehen in Höhe von bis zu 800.000 Euro mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent pro Jahr an. Im Fokus stehen hier zum Beispiel stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Organisationen im Gesundheitswesen oder integrative Hotels und Restaurants sowie Inklusionswerkstätten. Wer einen durch die Pandemie ausgelösten akuten Liquiditätsbedarf hat, kann den Antrag stellen. Hat die Organisation einen solchen bereits überwunden – egal ob per Darlehen oder mit Hilfe von Spendern, Trägern oder Sponsoren – und möchte jetzt investieren, kann sie bei ihrer Hausbank ebenfalls ein Darlehen beantragen.

Mit beiden Programmen trägt die NRW.BANK dazu bei, dass in Nordrhein-Westfalen sinnvolle soziale Infrastruktur erhalten bleibt und Investitionen nicht an der Finanzierung scheitern.

Weitere Informationen unter:
www.nrwbank.de
KD2005082
Vorheriger ArtikelLicht- und Akustiklösung in der öffentlichen Verwaltung
Nächster ArtikelInvestieren ohne notwendiges Kapital zu binden – Mietkauf von BNP Paribas Leasing Solutions