Windenergieanlagen tragen nicht nur zur nachhaltigen Stromerzeugung bei, sie stellen auch eine sichere Einnahmequelle für Gemeinden dar. Windparkentwickler wie UKA bieten neben dem Pachtentgelt für die Landflächen in der Regel finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten an, um die Akzeptanz vor Ort zu steigern. Diese Einnahmen können langfristig den Haushalt von Gemeinden stärken und zur Finanzierung von öffentlichen Projekten beitragen.
Dank § 6 EEG können Kommunen Herzens- projekte realisieren
Möglich macht dies das Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG). Durch den § 6 EEG dürfen Vorhabenträger seit 2021 den angrenzenden Gemeinden eine Beteiligung von insgesamt 0,2 Cent für jede vor Ort eingespeiste Kilowattstunde anbieten.
Je nach Bauhöhe und Standortbedingung bedeutet dies je Anlage jährliche Zusatzeinnahmen zwischen 20.000 bis 35.000 Euro. Die Gemeinden können frei über die Verwendung entscheiden und somit in wichtige lokale Projekte investieren, um die Lebensqualität vor Ort weiter zu verbessern.
Ein gutes Beispiel ist das Windenergieprojekt Bostelwiebeck in der Lüneburger Heide, das der Projektentwickler UKA umgesetzt hat. Der Windpark aus vier Windenergieanlagen kommt allen umliegenden Gemeinden, Altenmedingen, Römstedt und Dahlenburg, mit jährlich ca. 100.000 Euro an freiwilligen Zahlungen zugute, die u. a. in ein neues Gemeindezentrum fließen sollen.
Wissenswert: Eine repräsentative Kommunalbefragung der FA Wind und Solar (2024) hat gezeigt, dass der § 6 EEG die Akzeptanz für Windenergieprojekte vor Ort erhöht.
Gewerbesteuer als zusätzliche Einnahmequelle
Dank der Sonderregelung des GewStG im Bereich Windkraft (§ 29 Abs. 1 Ziffer 2a) erhalten die Gemeinden vor Ort 90 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen – 10 Prozent gehen an den Verwaltungssitz der Betreibergesellschaft.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Der Ausbau der Windenergie ist wie bei allen baulichen Maßnahmen stets mit einem Eingriff in die Natur verbunden, der gemäß §§ 13ff. Bundesnaturschutzgesetz durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom Vorhabenträger immer ausgeglichen oder in sonstiger Weise kompensiert werden muss.
Die Ausgleichsprojekte realisiert der Windpark- entwickler UKA häufig in engem Schulterschluss mit örtlichen Naturschutz-Organisationen. Beispiele dafür können sein:
- Aufforsten von Wäldern
- Anlegen von Streuobst- und Wildblumenwiesen, um Wildbienen ein Zuhause zu schaffen
- Entsiegelung von Bodenflächen durch Rückbau von Bauwerken
- Anlegen von Nisthilfen, Teichen oder Biotopen
- Schaffung von Habitaten und Quartieren zur Förderung von Arten und Artengruppen
Extensivierung der Schäferwiese bei Greven
Die Fachagentur Windenergie an Land stellt in einer Good-Practice-Sammlung besonders gelungene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor, die im Rahmen von Windenergievorhaben umgesetzt worden. Eine dieser Maßnahmen, die eine dauerhaft positive Wirkung für Mensch, Natur und Landschaft entfalten konnte, ist im Rahmen der Errichtung des UKA-Windparks Parchim in Mecklenburg- Vorpommern im Landkreis Ludwigslust-Parchim entstanden.
In Zusammenarbeit mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde, der Stadt Parchim, der Stiftung Umwelt und Naturschutz M-V sowie der Flächenagentur M-V ließ der Energieparkentwickler UKA umweltgerechte Kraftanlagen in fünf Kilometer Entfernung zum Windpark eine 25 Hektar große Schäferwiese anlegen, die zur Beweidung mit Gallowayrindern und der Entwicklung eines Zielbiotops (gezielt geschaffener Lebensraum, der bestimmte ökologische Bedingungen aufweist und spezifische Tier- und Pflanzenarten fördert) dient.
Dabei verfolgt die Maßnahme auch einen pädagogischen Ansatz. Das Herdenmanagement sowie die Flächenbewirtschaftung übernimmt die Einrichtung All Püttner gGmbH, die Jugendlichen den Berufseinstieg ermöglicht.
www.uka-gruppe.de