Als moderne Energiequelle sind Lithium- Ionen-Akkus in vielen Geräten verbaut, z.B. in Laubbläsern. Im Normalbetrieb gelten die Batterien als sicher, doch sie können auch Gefahren bergen: Bei Beschädigung und unsachgemäßem Umgang kann es – insbesondere beim Laden – zu Bränden kommen.
Was können Kommunen also beim Umgang mit Lithium-Akkus beachten? Aufschluss darüber gibt das „Merkblatt zur Schadenverhütung“ der deutschen Versicherer (GDV). Es besagt etwa, dass Batterien wie ein Gefahrstoff zu behandeln sind und rät dazu, diese nur begrenzt und fachgerecht zu lagern. Zudem wird die Erstellung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzepts empfohlen.
Brandschutz dank Typ-90-Sicherheitsschränken
Für das sichere Lagern und Laden von Lithium- Akkus hat die Firma asecos die ION-LINE Typ-90-Sicherheitsschränke im Portfolio. Diese bieten für 90 Minuten Brandschutz von außen nach innen und – hier das primäre Schutzziel – von innen nach außen.
Je nach Ausstattung bieten die Schränke außerdem drei verschiedene Sicherheitslevel und sind immer mit Rauchdetektion sowie einem potentialfreien Kontakt zur Alarmweiterleitung ausgestattet. Befugte Personen der Gebäude-Leittechnik können so zu jeder Tages- und Nachtzeit über potentielle Gefahren informiert werden. Dies verschafft Handlungs- chancen und wertvolle Zeit. Für die schnelle Evakuierung haben die Schränke zudem einen Transportsockel und schnelllösende Steckverbindungen.
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