Die Gemeindeöffnungsklausel ermöglicht Gemeinden, aktiv die Windkraftnutzung zu gestalten und wertvolle Mehreinnahmen zu generieren.

Gibt es einen wirksamen Regionalplan mit Ausschlusswirkung, kann eine Gemeinde einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Flächenziele leisten und dabei von zusätzlichen Einnahmen profitieren.

Über die Neuaufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) kann eine Kommune eigenständig Konzentrationszonen für Windenergie festlegen – mit Ausschlusswirkung für die übrigen Flächen. Das schafft für die Kommune Steuerungshoheit und für alle Beteiligten Rechtssicherheit. Im Planungsverfahren werden Umwelt- und Nachbarschaftsbelange sorgfältig abgewogen, damit Windprojekte verträglich umgesetzt werden.

Kontinuierliche Einnahmen für Gemeinden

Die Gemeindeöffnungsklausel ermöglicht Wertschöpfung für Jahrzehnte: regelmäßige Beteiligungszahlungen je eingespeister Kilowattstunde, Pachteinnahmen bei gemeindeeigenen Flächen, Anteile an der Gewerbesteuer am Betriebsstandort sowie zusätzliche lokale Aufträge und Infrastrukturinvestitionen. So entstehen planbare Mehreinnahmen, mit denen Kommunen für alle Bürgerinnen und Bürger sichtbar in Daseinsvorsorge, Bildung und Mobilität investieren können.

Umsetzung mit UKA

Der Energieparkentwickler UKA unterstützt interessierte Kommunen als erfahrener Projektierer ganzheitlich. Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung, Entwurf und Abwägung, anschließend Satzungsbeschluss und Genehmigung: Mit UKA an der Seite wird dieser Prozess effizient, nachvollziehbar und finanzierbar – und die Kommune bestimmt selbst, wo Windenergie entsteht.

Weitere Informationen unter:
www.uka-group.com/de/kommunen
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