Wirtschaftlichkeit ist Gebot in kommunalen Betrieben. Kommunalinvestitionsprogramme sind nur eine Möglichkeit, liquide Mittel und genügend finanziellen Spielraum für notwendige Investitionen zu erhalten. Mit der regelmäßigen Identifizierung und Veräußerung ausgedienter mobiler Güter kann eine Kommune ihr individuelles „Förderprogramm in eigener Sache” starten. Dabei wird sie jedoch zum Verkäufer – mit allen Rechten und Pflichten. Die Verwertungsgesellschaft des Bundes (Vebeg GmbH) ermöglicht Kommunen einen Weg, um diese Risiken auszuschalten und dabei einen marktgerechten Verkaufserlös zu erzielen.

Kommunalinvestitionsprogramme unterstützen Kommunen zum Beispiel bei der Verbesserung der kommunalen Infrastruktur, Mobilität und des Wohnungsbaubestandes. Die Bürger profitieren vom ganz praktischen Nutzen dieser Projekte. Diese Programme wirken aber auch indirekt in den kommunalen Haushalt, indem sie Spielraum schaffen für dringend benötigte Neuanschaffungen von Fahrzeugen und Geräten für die Straßenreinigung, Feuerwehr und andere kommunale Einrichtungen.

Veräußerung des Altbestandes als Investitionszuschuss

Um die dann noch anstehende Finanzierungslücke zu stopfen, geht mit diesen Neuanschaffungen in der Regel auch die Veräußerung des Altbestandes einher – praktisch gesehen ist das ein „kommunales Förderprogramm in eigener Sache”. Damit gewinnen jedoch auch Verkaufsprozess und Verkaufserlös an Bedeutung.

Hier gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, die in der Regel ein gemeinsames Manko haben: indem die Kommune zum Verkäufer wird, hat sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Plötzlich steht sie vor der Frage, wie sie rechtssicher und unter Berücksichtigung der Haushaltsordnung veräußern kann. Was passiert bei Leistungsstörungen des veräußerten Gutes? Kann die Kommune einen Kaufvertrag lösen? Wie verhält es sich bei Reklamationen? Und entspricht der Verkaufserlös letztendlich auch dem Verkehrswert?

Rechtssichere Veräußerung des Altbestands

Genau an dieser Stelle setzt die Dienstleistung der Vebeg an. Das Verwertungsunternehmen des Bundes bietet einen einzigartigen Rundum-Service und gibt ihren Auftraggebern damit sowohl die rechtliche als auch die wirtschaftliche Sicherheit.

Die Kommune übergibt dazu der Vebeg ihre verwertbaren Güter zu treuen Händen. Die Vebeg schreibt diese Güter überregional und auch international zum Verkauf aus und verkauft diese im eigenen Namen für Rechnung als Treuhänder. Der Erlös wird letztendlich direkt auf das gewünschte Kassenzeichen überwiesen.

Mögliche Auseinandersetzungen mit Käufern berühren die Kommune nicht, denn sie werden von der Vebeg geführt. Als bundeseigener Treuhänder setzt die Gesellschaft besondere Maßstäbe an Transparenz und Rechtssicherheit. Ob Gefahrstoffverordnung, Steuergesetz oder Ausfuhrbestimmung, die Experten agieren stets innerhalb der geltenden Vorschriften. So läuft selbst die Abwicklung internationaler Verkäufe, die gut 25 Prozent des Verkaufsvolumens darstellen, reibungslos.

Auftraggeber-freundliches Verkaufsverfahren

Die Vebeg setzt auf das seit Jahrzehnten bewährte Verkaufsverfahren der verdeckten Ausschreibung: Interessierte geben über die Vebeg-eigene Ausschreibungsplattform ihr Gebot ab, ohne dass dies für Mitbieter sichtbar wird. So wird eine Beeinflussung durch Preisvorgaben oder Konkurrenten verhindert und der volle Marktwert nach Haushaltsordnung dargestellt. Der erzielbare Verkaufserlös wird von der Vebeg mit Hilfe einer eigenen umfassenden Werte-Datenbank vorab eruiert, sodass das Gut letztendlich zu einem marktgerechten Verkaufserlös verkauft wird.

Rund 90.000 registrierte Kaufinteressenten erreicht die Verwertungsgesellschaft des Bundes auf diesem Weg. Seit 66 Jahren verhilft sie damit ausgedienten Sachgütern zu einem zweiten Leben und kommunalen Einrichtungen schnell und einfach zu liquiden Mitteln. Mit einem erzielten Umsatz in Höhe von rund € 74 Mio. Euro in 2016 ergaben sich aus den verdeckten Ausschreibungen höchst willkommene „Förderprogramme in eigener Sache” für die Auftraggeber.

Weitere Informationen unter:
www.vebeg.de
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