Durch die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie gilt seit Anfang 2015 für viele kleinere Kläranlagen bald ein niedrigerer Einleitgrenzwert für Phosphor. Entscheidend für die erlaubte Einleitkonzentration in den Fluss ist nach dem neuen Recht nicht mehr nur die Kläranlagengröße, sondern vor allem der ökologische Zustand des Vorfluters. Dass heißt, Kläranlagen an Flüssen mit einer bisher hohen Belastung müssen mit einer Verschärfung der Einleitgrenzwerte rechnen. Die chemische Phosphatfällung an der Kläranlage, bisher meist nur nötig für größere Kläranlagen, ist somit künftig auch ein Thema für kleinere Anlagen mit weniger als 10.000 Einwohnerwerten.

Der Eintrag von Phosphor durch kommunales Abwasser in die Umwelt ist gesetzlich geregelt. In größeren Kläranlagen (Größenklasse 4 und 5) wird der Phosphorabbau häufig durch eine chemische Phosphatfällung unterstützt, da ansonsten der Einleitgrenz­wert von 2 bzw. 1 mg/l nicht eingehalten werden kann. Damit wird eine Überdüngung und Schädigung der Flüsse und Seen verhindert. Für kleinere Kläranlagen reichte bisher in den meisten Fällen die Phosphorelimination der biologischen Reinigung aus, um die Grenzwertvorgaben des Abwasserbescheides zu erfüllen. Diese Vorgaben stehen nun auf dem Prüfstand und werden sich voraussichtlich für viele kleine Kläranlagen ändern.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie WRRL wurde im Jahr 2000 erlassen und regelt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, um bis 2027 einen „(sehr) guten ökologischen Zustand“ der Binnengewässer zu erreichen. Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgerufen, die WRRL auf das national gültige Recht umzusetzen. Dies hat je nach Region und nach individuellem Vorfluter unterschiedliche Konsequenzen. Fakt ist jedoch, dass einige der kleineren Kläranlagen mit einer Grenzwertverschärfung im nächsten Abwasserbescheid rechnen dürfen, was eine Anpassung des Kläranlagenbetriebes erfordert.

Das Passauer Unternehmen H2Ortner GmbH ist spezialisiert auf die Unterstützung von kommunalen Kläranlagen durch Chemikalien, Beratung und Dosiertechnik. Durch die Auswertung von Anlagendaten und Monatsberichten erstellen die Ingenieure von H2Ortner ein Profil der Kläranlage und erarbeiten ein Konzept für die langfristige Einhaltung der Grenzwerte. In Abstimmung mit den Verantwortlichen der Kläranlage können die vorgeschlagenen Maßnahmen und Zielsetzungen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt oder auch mitwirkendem Ingenieurbüro diskutiert werden.

Um den Phosphatgrenzwert einzuhalten, wird kontinuierlich ein Fällungsmittel zudosiert. Die H2Ortner GmbH hat dafür verschiedene Produkte zur Verfügung, die vor Ort in der Kläranlage getestet und individuell ausgewählt werden. Im Anschluss daran wird ein Vorschlag für eine dreimonatige Einfahrphase erstellt. Die dafür nötige Ausrüstung (Dosierpumpen, Container etc.) kann bei Bedarf monatsweise kostengünstig geliehen werden. Dank intensiver Vorbereitung und Betreuung der Einfahrphase ist der Aufwand für das Kläranlagenpersonal gering, bei gleichzeitig transparenten und erschwinglichen Kosten für die Gemeinde. Die Einsatzvorschläge werden dabei individuell auf den Anwendungsfall und Anlagentyp angepasst, so dass gerade auch kleine, spezielle Kläranlagen optimal unterstützt werden können. Für den Anlagenbetrieb hat das Fällungsmittel den positiven Nebeneffekt, dass die Schlammstruktur verbessert wird. Somit erfolgen gleichzeitig mit der Phosphatfällung eine Verbesserung des Schlammindex sowie eine Stabilisierung des CSB-Abbaus und des gesamten Anlagenbetriebes.

Bei dem Einsatz von chemischen Fällmitteln sind die Fragen der Lagerung sowie eine unkomplizierte Belieferung wichtige Aspekte für die Betreiber. Für den fachgerechten Einsatz der Chemikalien bietet die H2Ortner GmbH nicht nur Hinweise auf die nötigen sicherheitsrelevanten Aspekte, sondern falls vor Ort nötig auch eigene Container und Lagertanks von 1 bis 25 m³. Für solche Investitionen bestehen unter Umständen Fördermöglichkeiten über das Abwasserabgabegesetz.

Durch die Nachrüstung einer Phosphatfällung wird der Grenzwert stabil und sicher eingehalten. Auf gesetzliche Änderungen kann so kurzfristig und gemäß dem Stand der Technik reagiert werden. Die Kosten dafür sind im Voraus gut planbar und auch für kleinere Gemeinden leicht zu realisieren. Die H2Ortner GmbH unterstützt dabei durch individuelle Lösungsvorschläge und stimmt diese mit den Anlagenbetreibern sowie bei Bedarf auch Behörden oder Ingenieurbüros ab.
Autor: Dr. Ing. Benjamin Simstich

Weitere Informationen unter:
www.h2ortner.com
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