Angesichts anhaltender Hitzeperioden, Starkregenereignissen und sinkendem Grundwasserspiegel gewinnen versickerungsfähige Flächenbefestigungen zunehmend an Bedeutung. Im Gegensatz zu versiegelten Bodenflächen, bei denen Niederschlagswasser über die Oberfläche in die Kanalisation abgeleitet wird, kann Regen bei versickerungsfähig angelegten Klinkerpflasterflächen direkt in den Untergrund abfließen. Das trägt zur Grundwasserbildung bei, kann eine Überlastung der Kanalisation und Überschwemmungen bei Starkregen vermeiden und Abwassergebühren reduzieren.

Versickerungsfähige Verkehrsflächen mit Pflasterklinker

Aus Ton gebrannte Pflasterklinker sind nicht nur nachhaltig und überdurchschnittlich widerstandsfähig, sie eignen sich auch zur Herstellung wasserdurchlässiger Bodenbefestigungen. Versickerungsfähige Klinkerpflastersysteme lassen sich – neben Sonderformen – im Wesentlichen nach der Art der Wasseraufnahme unterscheiden.

Klinkerpflaster mit dauerhaft aufgeweiteten Fugen

Die Versickerung des Niederschlagswasser kann durch die Verlegung von Klinkerpflaster mit aufgeweiteten Fugen (15-30 mm) erreicht werden. Der Klinker selbst erbringt in diesem Fall keine Drainleistung, sondern die gesamte Versickerung erfolgt über die Fuge. Entscheidend ist dabei der Fugenanteil und die Wahl eines geeigneten Materials für die Fugenfüllung, denn nur hier kann das Oberflächenwasser in die Befestigung einsickern. Die Versickerungsleistung der Pflasterdecke wird somit von der Wasserdurchlässigkeit der Gesteinskörnung in den Fugen bestimmt. Der geforderte Durchlässigkeitsbeiwert der Pflasterdecke von kf ≥ 5∙* 10-5 m/s bzw. ki ≥ 3∙* 10-5 m/s wird durch die Verwendung spezieller, versickerungsfähig konzipierter Gesteinskörnungen gemäß TL Gestein-StB (gebrochene Gesteinskörnungen 1/3, 2/4 oder 2/5) als Bettungs- und Fugenmaterial erreicht. Allerdings weisen Pflasterdecken bei Verwendung dieser Gesteinskörnungen eine geringere Verformungsbeständigkeit auf und können damit nur in Bereichen mit begrenzter Verkehrsbelastung verwendet werden.

Pflasterklinker mit Aussparungen am oder im Klinker

Ergänzend dazu gibt es seit vielen Jahren sogenannte Drainklinker. Drainklinker sind Pflasterklinker mit Aussparungen am oder im Pflasterklinker, die bei der Verlegung mit speziellen Gesteinskörnungen gefüllt werden. Durch diese Löcher, Hohlräume oder Kammern hindurch kann Niederschlagswasser durch die Flächenbefestigung bis in den Untergrund hinein versickern. Der Öffnungsanteil von Sickerklinkern sollte dabei mindestens 10 % betragen. Damit Drainklinker dauerhaft wasserdurchlässig bleiben, werden ihre Öffnungen mit versickerungsfähig konzipierten Gesteins- körnungen verfüllt. So wird auch hier die Versickerungsleistung von der Wasserdurchlässigkeit der verwendeten Gesteinskörnung in den Sickeröffnungen bestimmt. Zu den Drainklinkern zählen Rasenlochklinker, Dränpflasterklinker, Sternklinker und Pflasterklinker mit Sickerschächten.

Anforderungen an versickerungsfähige Verkehrsflächen

Das Merkblatt M VV Versickerungsfähige Verkehrsflächen des FGSV gibt konkrete Empfehlungen für versickerungsfähige Verkehrsflächen mit Pflasterklinker. So müssen diese sowohl die Traglast des Verkehrs aufnehmen als auch eine Bemessungsregenspende von 270 l / (s * ha) dauerhaft in den Untergrund ableiten. Die Oberbauschichten aus Klinkerpflasterdecke und Tragschicht sowie der Untergrund und Unterbau sollten dabei mindestens einen Infiltrationsbeiwert ki ≥ 3∙* 10-5 m/s und eine Wasserdurchlässigkeit von kf ≥ 5∙* 10-5m/s aufweisen. Die empfohlenen Werte für Infiltrationsbeiwert und Wasserdurchlässigkeit liegen deutlich höher als die Bemessungsregenspende, da die Versickerungsfähigkeit der Pflasterklinkerflächen durch Verschmutzung – insbesondere der Fugen – im Laufe der Jahre abnimmt.

Neben den Anforderungen an die Belastungsklasse und Wasserdurchlässigkeit muss der Untergrund mindestens 1 Meter mächtig sein, damit die Filterung des eindringenden Niederschlagswassers gewährleistet ist. Die Schichten untereinander müssen filterstabil sein, Wasserbewegungen innerhalb der Schichten dürfen nicht zu Schäden führen. Um die Versickerungsleistung zu unterstützen, sollte das Gefälle der Verkehrsfläche mindestens 1% und höchstens 5% betragen. Als Tragschicht eignen sich hier wasserdurchlässige Schichten ohne Bindemittel, da diese grundsätzlich wasserdurchlässig sind. Ausgehend vom Planum kann eine Frostschutzschicht und darüber eine Kies- oder Schottertragschicht aufgebaut werden, die die Anforderungen an die Wasserdurchlässigkeit und Tragfähigkeit erfüllen.

Zum Schutz des Grundwassers dürfen versickerungsfähige Verkehrsflächen nur außerhalb von Wasserschutzgebieten, mit einem Mindestabstand zum Grundwasser von 2 Metern und in Bereichen mit begrenzter Verkehrsbelastung mit der Belastungsklasse Bk0,3 RStO angelegt werden. Die Verwendung für Geh- und Radwege sowie Parkflächen ist dagegen unbedenklich. Auch für wenig befahrene Wohn- und Anliegerstraßen sowie für Park- und Stellplätze, Lade-, Umschlags- und Arbeitsflächen, auf denen nicht mit Wasser gefährdenden Stoffen gearbeitet wird, darf Sickerpflaster einsetzt werden. Im privaten Bereich können so gut wie alle Flächen versickerungsfähig angelegt werden. Taumittel dürfen allerdings auf versickerungsfähigen Verkehrsflächen nicht verwendet werden.

Die Anforderungen an versickerungsfähige Verkehrsflächen mit Pflasterklinker werden zukünftig in die ZTV Pflasterklinker-StB aufgenommen, die gerade überarbeitet wird.

Weitere Informationen unter:
www.pflasterklinker.de
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