Für die europaweiten Ausschreibungen der Bioabfall-Verwertung sollten die Kommunen aus finanziellen Gründen jeweils zwei Annahme-Preise vom Verwerter verlangen
Deutliche Input-Qualitätssteigerung und positive Praxis-Aussagen von Kommunen und Verwertern
Eine fortwährende, automatische Detektions- System-Prüfung (DS) sämtlicher Abfallbehälter ist die erfolgreichste Art, die Fremdstoffgehalte im Biogut auf unter 1% zu reduzieren und die erforderliche Inputqualität nachhaltig zu gewährleisten!
In den Landkreisen Darmstadt-Dieburg und Vorpommern-Rügen betragen die Fremdstoff-Anteile mit gebührenfreier Biotonne (zur Steigerung der Bioabfall-Menge) trotzdem nur 0,2 Gew.-%.
Diese DS fördern die Trenn-Disziplin des Bürgers ganz deutlich, so wie festinstallierte Radar-Kontrollen an der Straße und sie verhindern die Entleerung „vermüllter Biotonnen“ (= bei Einstellung „ROTE KARTE“ am Verwalt.-Rechner im Führerhaus).
Die Mehrkosten für ein DS (= pro Arbeits-Tag) betragen nur ca. EUR 15,19. Der absolute Patentschutz gilt für alle EU-Länder. Das Ergebnis von Nutzerbefragungen bei Kommunen ergaben, dass durch den DS- Einsatz die Bioabfall-Input-Qualität sehr deutlich und nachhaltig gesteigert werden konnte: von Schulnote: „mangelhaft“ oder „ausreichend“ auf „gut“ oder „sehr gut“!
Die manuellen Behälter-Kontrollen sind nur stichprobenhaft, nur an der Oberfläche, nicht nachhaltig und wesentlich teurer !
Das aktuelle kommunale Problem
Die grundsätzlichen Äußerungen der Hersteller von Komposten und Gärprodukten lauten:
• Während die Qualität der Bioabfälle kontinuierlich abnimmt, steigen die Anforderungen an die daraus erzeugten Komposte.
• Die Entsorgung von Fremdstoffen im Bioabfall stellt für viele Kommunen ein großes Problem dar. Trotz gesetzlicher Vorgaben, gezielter Öffentlichkeitsarbeit und manueller Stichprobenkontrollen, eine ausreichende, nachhaltige Sortenreinheit kann nicht erzielt werden.
• Bioabfälle aus der getrennten Sammlung sollten weniger als 1% Fremdstoffe ausweisen.
• Die Qualitätssicherung müsse bei der Erfassung in den Gebietskörperschaften beginnen und könne nicht einseitig auf die Anlagenbetreiber übertragen werden.
Sortenreinheit von Bioabfällen gewährleisten!
Die Anforderungen an die stoffliche Nutzung sind durch die Düngeverordnung nun deutlich strenger geregelt. Die Verantwortung für eine ausreichende Sortenreinheit von Bioabfällen (Biotonne) liegt beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Er ist nach erfolgter Sammlung der Bioabfälle deren Besitzer. Die Verwertung wird von ihm häufig weiterbeauftragt. In den entsprechenden Ausschreibungen bzw. Vertragsgestaltungen sollten Festlegungen über eine zugesicherte Sortenreinheit der Bioabfälle aufgenommen werden und Regelungen, wie im Fall höherer Fremdstoff-Anteile zu verfahren ist (= LAGA und BGK).
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