Häufig reicht es aus Sicht einer Kommune nicht aus, einen Verwaltungsakt zu erlassen, denn viele Empfänger kommen ihren rechtlichen Verpflichtungen aus Verwaltungsakten einfach nicht nach. In solchen Fällen muss die Behörde überlegen, welche weiteren Schritte sie einleitet. In einer Vielzahl von Fällen steht dabei am Ende die Vollstreckung.

Weitere Informationen unter:
www.weka.de
KD1701095
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