Sicherheitsunterweisung gemäß UVV für Kanal- und Kläranlagenpersonal
Gemäß Unfallverhütungsvorschriften (u.a. DGUV Regel 103-003 „Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen“, ehemals BGR 126/GUV-R 126 sowie 103-004) sind alle Mitarbeiter, die im und am Kanal arbeiten, 1-mal jährlich theoretisch zu unterweisen. 1-mal jährlich ist die Rettung aus dem Kanal praktisch zu üben.
Der Lehrgang vermittelt in Theorie und Praxis die notwendigen Kenntnisse zum sicheren Arbeiten in und an umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen. Rettung aus dem Schacht sind ebenso Inhalt wie die Anwendung von Selbstrettern, umluftunabhängigen Atemschutzgeräten sowie der Einsatz PSA sowie sonstigen Rettungs- und Sicherheitsgeräten. Der Teilnehmer wird sensibilisiert und lernt Hintergründe zur Einhaltung der Arbeitssicherheit kennen und zu verstehen.