Die neue RSA 21 KOMPAKT
Für den Bau von Rohrleitungen werden im Allgemeinen öffentliche Verkehrsflächen oder im geringeren Umfang private Straßen in Anspruch genommen. Einerseits haben die Verkehrsteilnehmer die Behinderungen des Verkehrsablaufs durch Baustellen hinzunehmen (Duldungspflicht), andererseits haben sie aber einen Anspruch auf klare und sichere Maßnahmen des Verkehrssicherungspflichtigen (Bauunternehmers).