Baustellensicherung an Straßen, innerorts, außerorts (Landstraßen) gemäß MVAS, RSA für Verantwortliche und Fachkräfte
Bei einer Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum entstehen Gefahren für Verkehrsteilnehmer – natürlich auch Fußgänger. Ebenso besteht die Gefährdung für die Arbeitsstelle selbst, insbesondere für das eingesetzte Baustellenpersonal.
Jeder an Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum Beteiligte muss daher seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Gemäß RSA obliegt die Verantwortung demjenigen, „…der im öffentlichen Straßenraum Arbeiten ausführt oder ausführen lässt.“
Die Sicherung der Arbeitsstelle muss u.a. den Vorgaben der RSA, StVO und Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Kommt der Verantwortliche nicht oder nicht ausreichend der Verkehrssicherungspflicht nach, kann dies im Schadensfalle u.a. haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.