
ASR 5.2 Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr
Beschäftigte auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Zum Schutz der Beschäftigten wurde die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 5.2 in Kraft gesetzt. Sie regelt den Aufbau, den Betrieb sowie den Abbau von Arbeitsplätzen im Grenzbereich zum Straßenverkehr sowie die damit verbundene Verkehrssicherung.
Diese Online-Veranstaltung bietet in kompakter und intensiver Form alle relevanten Informationen und praktischen Umsetzungen für normale Baustellensituationen, kurz: Alles was man wissen muss.