Das aktuelle Problem:
Während die Qualität der Bioabfälle kontinuierlich abnimmt, sind die Anforderungen an die stoffliche Nutzung durch die Düngeverordnung deutlich strenger geregelt !

Sortenreinheit von Bioabfällen gewährleisten!

Die Verantwortung für eine ausreichende Sortenreinheit von Bioabfällen (Biotonne) liegt beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Er ist nach erfolgter Sammlung der Bioabfälle deren Besitzer. Die Verwertung wird von ihm häufig weiterbeauftragt. In den entsprechenden Ausschreibungen bzw. Vertragsgestaltungen sollten Festlegungen über eine zugesicherte Sortenreinheit der Bioabfälle aufgenommen werden und Regelungen, wie im Fall höherer Fremdstoff-Anteile zu verfahren ist (= LAGA und BGK).

Die grundsätzlichen Äußerungen der Hersteller von Komposten und Gärprodukten lauten:
Die Entsorgung von Fremdstoffen im Bioabfall stellt für viele Kommunen ein großes Problem dar. Trotz gesetzlicher Vorgaben, gezielter Öffentlichkeitsarbeit und manuellen Stichprobenkontrollen, kann eine ausreichend, nachhaltige Sortenreinheit nicht erzielt werden.

„Bioabfälle aus der getrennten Sammlung sollten weniger als 1% Fremdstoffe ausweisen“.
„Die Qualitätssicherung müsse bei der Erfassung in den Gebietskörperschaften beginnen und könne nicht einseitig auf die Anlagenbetreiber übertragen werden.“

Höhere Fremdstoff-Gehalte im Ausgangsmaterial haben zur Folge:
• Der Aufwand für die Abtrennung der Fremdstoffe steigt und damit auch die Behandlungskosten.
• Die Gehalte an Fremdstoffen können im Endprodukt sehr hoch sein. Die Vermarktbarkeit ist dann nicht mehr gegeben.
• Es fallen höhere Mengen an Siebresten an, die teuer entsorgt werden müssen, in der Regel auf Kosten der Verwerter und der Kommunen. Der Großteil der zu entsorgenden Siebreste besteht dabei nicht etwa aus abgeschiedenen Fremdstoffen, sondern aus Material, das eigentlich in die Endprodukte gehört und sich die Effizienz der Bioabfallverwertung insgesamt verringert.

Die Lösung

Der „neue, lohnende“ Weg für Kommunen und Verwerter!
Für die EU-weiten Ausschreibungen der Bioabfall-Verwertung sollten die Kommunen und Planungsbüros in der Leistungsbeschreibung (=aus finanziellen und ökologischen Gründen), jeweils zwei Annahme-Preise vom Verwerter fordern: Einen Annahme-Preis mit automatischen Detektions-Systemen sowie einen Annahme-Preis ohne automatisches Detektions-System.

Ein Praxis-Beispiel:

Diese einzigartige Technologie bringt nachhaltig eine sehr gute Input-Qualität.
Die einmaligen, EU-weit patentgeschützten automatischen Detektions-Systeme (DS) am Biomüll-Sammelfahrzeug – zur Erkennung von Fremdstoffen im Bioabfall – eröffnet den Kommunen und Verwertern ein beträchtliches ökologisches und ökonomisches Potenzial!

Bioabfälle aus Gebieten, die zuvor im Kompostwerk durch hohe Störstoffanteile auffielen, haben seit Einsatz der DS eine sehr gute Input-Qualität (etwa 0,2 % Störstoffe) und nur noch 0,8 % der Behälter sind unkorrekt befüllt und deshalb nicht geleert (= Einstellung am Rechner: „ROTE Karte“). Sie kosten pro System und Tag nur ca. EUR 15,19 – und bringen finanzielle und ökologische Vorteile in großem Ausmaß – für die Kommunen und die Verwerter!

IFAT-Messe München, Halle A5, Stand 533

Weitere Informationen unter:
www.maier-fabris.de
KD1802013
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