Berlin, 27.01.2023. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt in einer Stellungnahme die Vorschläge der Bundesnetzagentur zur Integration so genannter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen in das Stromnetz. „Mit Blick auf die Netzstabilität und für eine schnelle Energiewende ist es notwendig, dass Verteilnetzbetreiber im Bedarfsfall Verbrauchseinrichtungen aktiv steuern können“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing am Freitag in Berlin. Das erlaube die Aufnahme von vielen weiteren Verbrauchern in das bereits bestehende Stromnetz und könne das Niederspannungsnetz bei möglichen Engpässen schützen.

Die Ausgestaltung des Paragraphen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (14a EnWG) habe für VKU-Mitgliedsunternehmen in ihrer Rolle als Stromlieferanten und Verteilnetzbetreiber eine besondere Relevanz, sagte Liebing. Ziel ist die schnelle Integration von flexiblen Verbrauchern, die in großer Anzahl in die Niederspannungsnetze drängen: So sollen zum Beispiel nach Plänen der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 mindestens 15 Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen und ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen neu installiert werden können.

Die von der Bundesnetzagentur zur Stellungnahme vorgelegten Eckpunkte sehen ab dem Jahr 2024 die statische Steuerung von zum Beispiel nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile, Wärmepumpen, Nachstromspeicherheizungen und Batteriespeichern vor. Steuerungsnotwendigkeit und -umfang sollen anfangs auf Grundlage rechnerisch ermittelter Netzzustände bestimmt werden.

Diese zunächst statische Steuerung soll im Zuge des Rollouts intelligenter Messsysteme (Smart Meter) zu einer dynamischen Steuerung weiterentwickelt werden. „Smart Meter sind eine Schlüsseltechnologie der Energiewende und Voraussetzung für dynamische Stromtarife“, so Liebing. Laut den Eckpunkten der Bundesnetzagentur sollen Verteilnetzbetreiber – unter Berücksichtigung des Status Quo in Bezug auf die Beobachtbarkeit und Steuerbarkeit in den Niederspannungsnetzen – so wenig wie möglich, jedoch so viel wie nötig der Flexibilität dieser Verbraucher netzorientiert nutzen.

Durch intelligente Steuerung dieser Verbraucher können laut Liebing – falls erforderlich – Lastspitzen zeitlich verlagert werden: „Die Netzauslastung steigt zu Gunsten eines schnellen Netzanschlusses und der Netzausbau erfolgt effizient. So werden auch klassische Stromkunden vor unsachgerechten Kostensteigerungen bei den Netzentgelten geschützt.“

Positiv bewertet der VKU die im Papier der Bundesnetzagentur vorgesehene Teilnahmepflicht für Letztverbraucher. Dadurch könne zeitnah eine große Anzahl an steuerbaren Verbrauchseinrichtungen an das bestehende Niederspannungsnetz angeschlossen werden, so Liebing. „Diese Wirkung wird jedoch nur erzielt, wenn nahezu alle der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen einbezogen werden und dem Stromnetz die Möglichkeit gegeben wird, bei Bedarf in einem gewissen Rahmen diese Flexibilität netzorientiert nutzen zu können.“ Ebenfalls positiv wertet der VKU, dass keine zeitliche Beschränkung der Steuerung vorgesehen ist.

An einigen Stellen im Eckpunktepapier sieht der VKU noch Anpassungsbedarf: Kritisch bewertet der Verband etwa den Vorschlag, dass ab Januar 2029 nur mehr eine dynamische (kurative) Steuerung zulässig sein soll. Hier spricht sich der VKU für die Aufnahme einer Öffnungsklausel aus, die auch weitere Präventivmaßnahmen des Verteilnetzbetreibers zulässt. Parallel müssen die Niederspannungsnetze ausgebaut werden.

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