Obwohl der ungeschützte Einsatz von Rattengiftködern in Wassernähe schon länger verboten ist, ist die Praxis immer noch weit verbreitet. Bislang. Denn aufgrund der heutigen Sachlage müssen Verantwortliche wie Bürgermeister und Betriebsleiter nun rechtliche Konsequenzen fürchten. Rechtsexperten warnen bereits vor empfindlichen Strafen.

In Gemeinden und Betrieben eingesetzte Antikoagulanzien der 2. Generation dürfen nur von entsprechend geschultem Personal genutzt werden. Folglich ist allen Verantwortlichen und Beteiligten klar, dass die hochgiftigen Rattengiftköder unter keinen Umständen in Kontakt mit Wasser kommen dürfen. Die Anwendungsbestimmungen sowie die Hinweise des Umweltbundesamtes lassen keinen Raum für Interpretationen.

Dennoch werden die für Mensch und Umwelt gefährlichen Giftköder in vielen Gemeinden und Betrieben weiterhin in der Kanalisation bzw. in Wassernähe ungeschützt eingesetzt. Und das hat Folgen, wie eine Studie des Bundesamts für Gewässerkunde belegt. Selbst in Lebern von Fischen, die ausschließlich gereinigtem Wasser ausgesetzt waren, fanden die Forscher Rückstände von professionell eingesetzten Rattengiften. Somit ist der Schaden der veralteten Praxis wissenschaftlich nachgewiesen. Als Beweismittel werden die Studienergebnisse zu einem großen Problem für die Verantwortlichen.

Das Strafgesetzbuch ist eindeutig: Wer ein Gewässer verunreinigt, macht sich strafbar. Überall dort, wo gegen die Anwendungsbestimmungen verstoßen wird, indem die Köder ohne entsprechende Schutzmaßnahmen in Gewässernähe eingesetzt werden, drohen Bürgermeistern und Betriebsleitern Strafen – und zwar mitunter persönlich. „Die Verantwortlichen müssen damit rechnen, persönlich zur Rechenschaft gezogen zu werden“, sagt Michael Häusele, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Da durch die Studie nun belegt ist, was die Umweltverschmutzung bewirkt und wodurch sie verursacht wird, liegt die Beweislast sogar bei den Verantwortlichen. Kommt es zu einer Anzeige durch Umweltschützer, Anglervereine oder verärgerte Bürger, sieht es düster aus für alle, die die Anwendungsbestimmungen ignorieren.

„Andere Beteiligte könnten als Mittäter oder wegen Beihilfe bestraft werden“

In vergleichbaren Fällen hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass Verantwortliche persönlich haftbar gemacht werden können. „Andere Beteiligte könnten als Mittäter oder wegen Beihilfe bestraft werden“, ergänzt Michael Häusele. Zu bedenken sei zudem, dass allein der Versuch strafbar sein kann. Allgemein mache sich jeder strafbar, der Gewässer und Tiere gefährde. „Dass dies bei ungeschützt eingesetzten Rattengiftködern der Fall sein kann, wird durch die Studie belegt“, betont Michael Häusele.

Schützen lassen sich die Giftköder am besten mit Köderschutzboxen, die den Kontakt zwischen Giftköder und Wasser verhindern. Immer mehr Gemeinden und Betriebe in Deutschland setzen dabei auf funkbasierte Lösungen, mit denen sich der Gifteinsatz um bis zu 90 Prozent reduzieren lässt. Ein weiterer Vorteil der vernetzten Köderschutzboxen ist, dass sich aktuell Ratten-Hotspots vom PC oder Tablet aus erkennen und zielgerichtet bekämpfen lassen. So wird die Rattenbekämpfung effektiver – und man schützt als Verantwortlicher nicht nur die Umwelt, sondern auch sich selbst.

Weitere Informationen unter:
www.ball-b.de
KD2101079
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