GEWISS Deutschland bringt eichrechtskonforme Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf den Markt. Ab sofort können Städte, Kommunen und Unternehmen Wallboxen und Ladesäulen der Reihen I-CON und I-ON mit eichrechtskonformer Abrechnungsfunktion erhalten. Während im privaten Umfeld eichrechtskonforme Lösungen zum Laden des Elektrofahrzeugs nicht zwingend notwendig sind, sind diese für öffentliche und halböffentliche Bereiche umso wichtiger.
Die Eichrechtskonformität aus dem Mess- und Eichgesetz legt fest, welchen Anforderungen ein Messgerät entsprechen muss. Für Ladestationen ist das deshalb relevant, weil sich ein Ladevorgang im nicht-privaten Umfeld auf den exakten Nutzer zurückführen lassen muss. Zudem wird durch die Eichrechtskonformität sichergestellt, dass immer die korrekte geladene Menge abgerechnet wird. Dies sorgt für Sicherheit sowohl beim Endverbraucher als auch beim Anbieter.
Diese eichrechtskonformen Baureihen erhalten Sie bei GEWISS:
- I-CON Wallboxen mit bis zu 1x22kW
Ladeleistung mit Ladesteckdose Typ 2 - I-CON Wallboxen mit bis zu 1x22kW
Ladeleistung mit Ladekupplung Typ 2 - I-ON Wallboxen mit bis zu 2x22kW
Ladeleistung mit 2 Ladesteckdosen Typ 2 - I-ON Ladesäulen mit bis zu 2x22kW
Ladeleistung mit 2 Ladesteckdosen Typ 2
Das Backend ist mit höchsten technischen Standards ausgestattet und umfasst die eichrechtskonforme Abrechnung, das Management der Ladestationen und das Lastmanagement. Nach dem Kauf sind Sie nicht auf sich alleine gestellt. Der exklusive GEWISS Kundenservice hilft Ihnen in allen Belangen rund um die fachgerechte Installation, Inbetriebnahme oder Störungsbeseitigung.
KfW-Förderungen 439 und 441 für Kommunen und Unternehmen
Kommunen und Unternehmen können sich die Installation der Ladestationen mit einer KfW-Förderung von bis zu 900 € pro Ladepunkt bezuschussen lassen.
www.joinon.com