Aufgrund aktueller Anfragen zur Anerkennung des QualitätsZertifikats Planer am Bau (QZ_PaB) im Rahmen einer Zertifizierung nach DIN 14675 hat der QualitätsVerbund Planer am Bau eine Zusammenstellung des Sachstandes herausgegeben.
Für die Phase 6.1 der DIN 14675 – und diese ist für Planer ausreichend – gilt weiterhin, dass lediglich der Nachweis eines QM-Systems erforderlich ist. Auch wenn es von fast allen Zertifizierern gerne anders dargestellt wird, gilt: „eines“ QM-Systems, nicht der ISO 9001!
Uneingeschränkte Anerkennung durch TÜV Rheinland und VdS Schadenverhütung
Deshalb erkennen seriöse Zertifizierer wie der TÜV Rheinland oder die VdS Schadenverhütung eine Zertifizierung nach dem QualitätsStandard Planer am Bau für die Phase 6.1 auch uneingeschränkt an (ohne zusätzliche Prüfung eines QM-Handbuchs o.ä.). Entsprechende Bestätigungen liegen vor und können unter https://planer-am-bau.de/artikel/din-14675-anerkennung-qualitaetszertifikat- planer-am-bau-fuer-die-brandmeldeanlagen- norm eingesehen werden.
Anerkennung für Phase 6.2 in Vorbereitung
Für die Phase 6.2 sieht es (noch) etwas anders aus. Hier wäre aktuell tatsächlich noch ein ISO-9001-Zertifikat erforderlich. Das resultiert aus einer Zeit, als der Normenausschuss noch keine Kenntnis von der branchenspezifischen Planer-am-Bau-Zertifizierung hatte und sich daher nur an der ISO 9001 orientieren konnte. Der QualitätsVerbund steht aber mit dem DIN Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) in Kontakt.
Hier ein Auszug aus dem Mailverkehr mit Projektleiter Bastian Krämer vom Normenausschuss:
FNFW (14.6.21): Wenn das Zertifikat, nach Ihrer Aussage, die gleichen Punkte erfüllt und vergleichbar ist mit ISO 9001, dann kann dieses Zertifikat als Nachweis für Anforderungen der Norm verwendet werden. So steht in DIN 14675-2:2020-01, 5.1: „Ferner ist von der Fachfirma ein geeignetes Qualitätsmanagement nachzuweisen.“ Und „[…] ist als Nachweis eines geeigneten Qualitätsmanagements die Vorlage einer dokumentierten Information […] ausreichend.“ Ausschlaggebend ist hier die Formulierung „geeignet“.
QV_PaB (1.9.21): Für uns ist es unverständlich, dass nur die ISO 9001 für die Phase 6.2. zugelassen wird. Als die DIN 14675 ins Leben gerufen wurde, gab es nur die ISO 9001. Jetzt gibt es auch das TÜV Rheinland QualitätsZertifikat Planer am Bau, das ganz sicher den Anforderungen der Phase 6.2 entspricht. Wir bitten Sie, das in Ihrem Ausschuss zu prüfen und bei positiver Bewertung die Norm anzupassen.
FNFW (1.9.21): Sie haben definitiv recht. Wir werden diesen Punkt bei der Überarbeitung mit berücksichtigen, sodass klar ersichtlich wird, dass auch andere Zertifikate angewendet werden können solange sie die Anforderungen der Norm erfüllen.
Damit wird deutlich, dass bei der nächsten Überarbeitung der DIN 14675 über eine Anerkennung des QZ_PaB bzw. mindestens „anderer geeigneter Zertifikate“ gesprochen wird. Entsprechende Presseberichte, Zitate und die o.g.
Bestätigungen können unter https://planer-am-bau.de/artikel/din- 14675-anerkennung-qualitaetszertifikat-planer- am-bau-fuer-die-brandmeldeanlagen-norm eingesehen und heruntergeladen werden.
www.planer-am-bau.de