Bereits vor Einzug der Digitalisierung bekamen fernauslesbare Messgeräte aufgrund der komfortablen Handhabung einen immer größeren Stellenwert. Seit dem 1.12.2021 sind fernablesbare Messgeräte bei Neubauten und Austausch in Bestandsgebäuden durch die novellierte Heizkostenverordnung sogar Pflicht.

Am 1.1.2022 trat im nächsten Schritt die Regelung zur unterjährigen Verbrauchsinformation in Kraft. Damit müssen den Nutzern von Mietimmobilien ihre monatlichen Verbrauchsdaten für Energie und Wasser zur Verfügung gestellt werden. Zum 1.12.2022 dürfen in Neuanlagen nur noch Messgeräte installiert werden, die fernablesbar, inter­operabel und mit einem Smart-Meter-Gateway kompatibel sind.

Insbesondere die steigenden Energiekosten sorgen bei Nutzern aber auch Verwaltern für eine größere Sensibilität beim Thema Energieverbrauch. Zur Optimierung der Verbräuche müssen die Daten zunächst zuverlässig ermittelt werden. Hierfür sind digitale Messgeräte in erster Linie unabdingbar.

Firma Molliné bietet ein umfangreiches Sortiment an digitalen Wasser- und Wärmezählern sowie elektronische Heizkostenverteiler. Über das MOLLINÉ Easy Funk Gateway können die Messgeräte ausge­lesen und die Daten verschlüsselt an den MOLLINÉ Connect-Server übertragen werden. Die Daten stehen über einen Login auf der MOLLINÉ Connect-Plattform zur Verfügung.

Je nach Bedarf ist es möglich, die monatlichen Daten für Nutzer von Mieteinheiten oder die tagesaktuellen Verbrauchsinformationen für ein Energiedatenmanagementsystem abzurufen.

Das macht die Kombination aus digitalen Messgeräten und MOLLINÉ Connect zum zukunftssicheren Konzept für die Darstellung von Verbrauchswerten privater und gewerblicher Liegenschaften.

Weitere Informationen unter:
www.molline.de
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