Die Digitalisierung der Verwaltung kommt hierzulande nur schleppend voran. Darin sind sich die Experten einig. In einer Studie der Boston Consulting Group belegt Deutschland bei der Nutzungshäufigkeit von Online-Angeboten der Verwaltung allgemein im internationalen Vergleich den drittletzten, bei digitalen Gesundheitsdiensten sogar den letzten Platz. Nur in zwei von insgesamt 41 Ländern ist die Unzufriedenheit mit digitalen Behördendiensten noch größer. Aber was muss getan werden, damit mehr Bürger in Deutschland öffentliche digitale Services mit größerer Zufriedenheit und öfter nutzen und somit die Digitalisierung vorankommt? Heruntergebrochen auf drei Adjektive lautet die Handlungsempfehlung der Unternehmensberater: Schneller, einfacher, nutzerorientierter.
Auch der eGovernment Benchmark 2022 verortet die Bundesrepublik im europäischen Vergleich nur im Mittelfeld und kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschland von 35 untersuchten Ländern den 21. Platz erreicht. Die Studie identifiziert drei Hauptherausforderungen im Zusammenhang mit der weiteren Digitalisierung: Eine große Chance sieht auch sie darin, die Nutzerorientierung zu verbessern.
Wenn mehr digitale Behördendienste einer breiteren Gruppe von Nutzern zugänglich gemacht würden, auch solchen mit eingeschränkten digitalen Fähigkeiten oder Menschen mit Behinderungen, wäre schon viel getan. Zum Zweiten sollten Portale geschaffen werden, die die Dienste verschiedener Behörden an einer zentralen Anlaufstelle bündeln. Und schließlich müsste die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Regierungsebenen und Behörden durch verstärkten Datenaustausch und die Einführung einer übergreifenden elektronischen Identität verbessert werden.
Manipulationssicherer Dokumentenaustausch
Der digitale Dokumentenaustausch nimmt bei all den Empfehlungen eine Schlüsselrolle ein. Denn um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland voranzutreiben ist es unabdingbar, dass Dokumente behördenübergreifend, ohne Medienbrüche und manipulationssicher ausgetauscht werden können. Dafür braucht es innovative und sichere Dokumentenaustauschverfahren, die jederzeit Informationen über den Status des Dokumentes bereithalten.
Digitale Dokumente − gerade, wenn es sich um sensible personenbezogene Daten handelt − müssen zu jeder Zeit vor nicht autorisierten Zugriffen geschützt sein und verschlüsselt im E-Mail-Postfach des Empfängers eingehen. Denn eine automatische Verschlüsselung entweder des Transportwegs oder aber der Dokumente, im Idealfall von beidem, stellt die Vertraulichkeit und DSGVO- Konformität sicher. Es sollten sowohl asymmetrische als auch symmetrische Verschlüsselungstechniken zum Einsatz kommen.
Moderne Unified-Communications-Lösungen gewährleisten Schnelligkeit, Interoperabilität und Rechtssicherheit und bieten sich genau für dieses Einsatzszenario an. Denn so lassen sich zentrale Ziele der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung erreichen: Für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger wird die Interaktion mit Behörden wesentlich vereinfacht und verwaltungsintern gelingt es, die Arbeitsabläufe um ein Vielfaches zu beschleunigen.
Autor: Stephan Leschke, Vorstandsvorsitzender der Ferrari electronic AG
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