Flächendeckender und barrierefreier Zugang der Bürger:innen zu einer Grundversorgung mit essenziellen Gütern und Leistungen – seit mehr als 80 Jahren fasst der Begriff der Daseinsvorsorge diese staatlichen Aufgaben zusammen. Dabei reicht das Spektrum heutzutage von Wasserversorgung über Bildung, Katastrophenschutz, Gesundheit und Pflege bis hin zu öffentlicher Sicherheit und Telekommunikation.

Wer Daseinsvorsorge zeitgemäß und zukunftsorientiert denkt, stellt allerdings schnell fest, dass allein der Zugang zu Gütern und Leistungen wie Strom, Wasser oder Bildung nicht mehr genügt. Vielmehr besteht die Notwendigkeit, den Begriff um den Aspekt „digital“ zu erweitern, weil eine sozio-kulturelle Teilhabe ohne Zugang zu Internet und digitalen Angeboten kaum noch möglich ist. Dabei muss digitale Daseinsvorsorge über die reine Versorgung von Haushalten und Unternehmen mit Breitband hinausgehen, denn der Prozess der Digitalisierung bietet vor allem für ländliche Regionen in verschiedenen Bereichen eine kreative Antwort auf (infra-)strukturelle Probleme: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Möglichkeit zum Homeoffice, die Teilhabe an Kultur, der Zugang zu medizinischer Versorgung, die Sicherung von Nahversorgung und öffentlichem Nahverkehr in dünn besiedelten Regionen.

Kann die öffentliche Hand dieses neue und erweiterte Aufgabenfeld schnell, effizient und für die Bürger:innen zufriedenstellend erschließen? Diese Frage steht augenblicklich insbesondere im Kontext des Onlinezugangsgesetzes (OZG) politisch zur Debatte. Die Antwort lässt sich nicht auf ein Ja oder Nein reduzieren. Zu einer solchen Vereinfachung besteht allerdings auch gar kein Anlass. Die rechtlichen Vorgaben setzen für die meisten Bereiche der Daseinsvorsorge nicht zwingend voraus, dass die Leistungen auch vom Aufgabenträger – in der Regel der Kommune – erbracht werden müssen. Mit dem Wandel der Staatlichkeit vom Universalversorger hin zum Gewährleister gibt es neben der hoheitlichen Verantwortung immer mehr auch die netzwerkende und verbindende Funktion der Kommunen. Damit werden Dienstleistungen schon heute längst nicht mehr ausschließlich öffentlich erbracht, sondern vielmehr der Zugang und die Verfügbarkeit der Leistungen durch gezielte Koordination, Förderung und Vernetzung von privatwirtschaftlichen Angeboten und Trägern staatlich ermöglicht.

Es geht also um eine stärkere Kooperation zwischen staatlichen Institutionen und gesellschaftlichen Akteur:innen. So gestaltet beispielsweise das Beratungsunternehmen atene KOM aus Berlin gemeinsam mit Kommunen die digitale Transformation, um schnell und effizient für eine digitale Daseinsvorsorge zu sorgen. Ein Kernteam aus Stadt- und Regionalplaner:innen, Techniker:innen, Jurist:innen und verschiedenen Expert:innen in den Themenfeldern Mobilität, Energie, Bildung und Nachhaltigkeit ermöglichen die systematische Bearbeitung vielfältiger Herausforderungen ganz zum Nutzen der Bürger:innen.

In diesem Kontext ist es hilfreich, dass der Netzwerkgedanke ohnehin ein wichtiger Teil der Digitalisierung ist: Eine Aufgabenteilung wird damit einfach umsetzbar. In einem ersten Schritt müssen Kommunen, Länder und Bund neue zeitgemäße Definitionen entwickeln, die den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungsprozessen und Ansprüchen gerecht werden. Mit einer einheitlichen Definition kann es im zweiten Schritt noch besser gelingen, die Leistungen der Daseinsvorsorge sichtbar und somit besser nutzbar zu machen – in Form von digitalen Anwendungen. Diesen Weg weiter zu gestalten ist eine lohnenswerte Herausforderung, vor allem für Kommunen im Zusammenspiel mit gesellschaftlichen Akteur:innen und zum Nutzen der Bürger:innen.

Weitere Informationen unter:
www.atenekom.eu
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