Mitglied in der Gütegemeinschaft Kanalbau zu sein, heißt gut informiert zu sein und ein breitgefächertes Angebot nutzen zu können, dass von der Teilnahme an Veranstaltungen, die Nutzung von Fachinformationen bis hin zur Unterstützung bei der fachtechnischen Qualifizierung reicht. Über ein Kundenportal erhalten mehr als 1500 Öffentliche Auftraggeber und Ingenieur­büros (Mitglieder Art 2) zudem Informationen über Qualifikationen der Unternehmen – etwa in Form von Baustellenmeldungen oder die jeweiligen Gütezeichen – und damit bei Auftragsvergabe alle erforderlichen Nachweise in Bezug auf deren Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit und Zuver­lässigkeit. Darüber hinaus können sie Veranstaltungen wie Auftraggeber-Fachgespräche buchen. Und unter dem Punkt „Infoschriften“ stehen neben Textbausteinen und Mustertexten für die Vergabe eine Fülle von Arbeitshilfen sowie ein Loseblattwerk Technisches Regelwerk und Leitfäden zur Eigenüberwachung bereit. Die Inhalte des Kundenportals wurden in den letzten Monaten neu strukturiert und werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert.

Wettbewerbsneutrale Vergabe

„Bei der Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen hat der Auftraggeber die Aufgabe, die fachtechnischen Eig­nung der Bieter zu prüfen, um so die Voraussetzungen für eine qualitativ einwandfreie Ausführung bzw. Investition zu schaffen“, sagt Dr.-Ing. Marco Künster, Geschäftsführer Gütegemeinschaft Kanalbau. „In den zurückliegenden 30 Jahren hat sich in diesem Zusammenhang in Deutschland ein einheitliches Anforderungsprofil etabliert, welches regelmäßig unter Beteiligung aller betroffenen Parteien – Kommunale Auftraggeber, Inge­nieur­büros, Auftragnehmer, betreffende Verbände und Ministerien – aktualisiert und in Form der RAL-GZ 961 veröffentlicht wird.“

Die Forderung eines Nachweises zur Bietereignung auf Grundlage der RAL-GZ 961 wird derzeit von mehr als 3000 Vergabestellen in Deutschland angewendet. Die Mehrzahl der Auftraggeber nutzen dabei eine vergaberechtlich geprüfte Variante, welche die Gütegemeinschaft als Broschüren mit dem Titel Textbausteine auf dem Kundenportal unter „Infoschriften“ und dem Stichwort Vergabe zur Verfügung stellt.

Textbausteine RAL-GZ 961

Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, vor Auftragsver­gabe die Eignung der Bieter zu prüfen. Dies geschieht in der Regel durch Forderung entsprechender Qualifikationsnachweise, die von den Bietern mit Angebotsabgabe vorzulegen sind. Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen den allgemein formalrechtlichen Nachweisen gemäß VOB/A § 6a Abs. 2 Nr. 1 – 9 (Nachweis PQ-VOB) und der Forderung zusätzlicher auf den konkreten Auftrag bezogene Nachweise zur fachtechnischen Eignung gemäß VOB/A § 6a Abs. 3 (Gütesicherung Kanalbau RAL–GZ 961).

Die Infoschrift Textbausteine „Nachweis zur Eignung nach RAL-GZ 961“ – neben einer allgemeinen Ausgabe gibt es eine Ausgabe für Baden-Württemberg und Bayern – stellt dar, wie Auftraggeber in Deutschland die Gütesicherung Kanalbau RAL–GZ 961 wettbewerbsneutral und fachgerecht als Nachweis der Bieterqualifikation im Vergabeverfahren und zur Sicherstellung der Gütesicherung im Zuge der Bauausführung bzw. bei der Abwicklung der Maßnahme in ihren Ausschreibungen verankern. „Beispielhaft wird anhand der einheitlichen Formulare aus dem Vergabehandbuch des Bundes für ein öffentliches Vergabeverfahren nach VOB/A Abschnitt 1 dargestellt, wie die Textbausteine in die Formulare fachgerecht eingepasst werden“, so Künster weiter.

„Auftraggebern empfehlen wir die konkrete Umsetzung der Forderung nach RAL-GZ 961 auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren.“
Dr.-Ing. Marco Künster, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Kanalbau

Immer gut informiert

Weitere Unterstützung bietet die Gütegemeinschaft Kanalbau mit speziellen Broschüren, die neben den „Textbausteinen zur Vergabe“ unter dem Menüpunkt „Infoschriften“ zusammengefasst s das „Loseblattwerk Technisches Regelwerk“ oder „Leitfaden zur Eigenüberwachung“. Die „Arbeitshilfe zur optischen Abnahmeprüfung“ bietet Fachleuten einen Leitfaden zu „Auffälligkeiten und zugehörige Festlegungen im Regelwerk“ an, in dem den Feststellungen der optischen Inspektion die entsprechenden Hinweise und Festlegungen im Technischen Regelwerk und anderen Quellen zugeordnet werden. Die Handbücher „Ausschreibung und Bauüberwachung von Sanierungsmaßnahmen“ (ABS) und „Ausschreibung und Bauüberwachung von Kanalbaumaßnahmen in offener Bauweise“ (ABAK) informieren, wie man mit dem notwendigen Fachwissen an eine Sanierungsmaßnahme oder eine Neuverlegung herangeht. Schwerpunkte liegen unter anderem auf Normen und Regelwerken sowie wichtigen bautechnischen Parametern.

Eine hervorragende Hilfe für das Fachpersonal der Gütezeicheninhaber bieten zudem die Regelwerksammlungen zum „Kanalbau in offener Bauweise“ für Gütezeicheninhaber der Gruppen AK und ABAK, „Kanalsanierung in grabenloser Bauweise“ für Gruppen S und ABS sowie „Inspektion, Reinigung, Dichtheitsprüfung“ für Gruppen I, R und D. Zudem werden mit „Leitfaden der Eigenüberwachung“ Muster für die unterschiedlichen Ausführungsbereiche der Gütegemeinschaft bereitgestellt.

Baustellenmeldungen als Grundlage

Ebenso von Interesse ist der Menüpunkt „Baustellenmeldungen“. „Grundsätzlich sind alle Unternehmen mit Gütezeichen verpflichtet, ihre Maßnahmen zu melden“, so Künster. „Auftraggeber können sich in dem für sie geschützten Bereich einen Überblick verschaffen, ob die von Ihnen beauftragten Maßnahmen vom Gütezeicheninhaber gemeldet wurden. Diese Meldungen dienen den Prüfingenieuren als Grundlage für die unangemeldeten Baustellenprüfungen bei den Gütezeicheninhabern.“

Mit der Branche im Dialog

Und unter „Veranstaltung buchen“ kann man sich für eine geringe Gebühr zu Veranstaltungen anmelden, welche die Gütegemeinschaft speziell für Mitglieder anbietet. Hierzu zählen Auftraggeber-Fachgespräche, bei denen es um Gütesicherung, Regelwerk und fachgerechte Bauausführung geht. Die Fachgespräche bieten Gelegenheit zum Gewinn aktueller Kenntnisse und zur Erweiterung bestehenden Wissens. Angesprochen werden Ingenieure, Techniker und Verwaltungsangestellte aus Entwässerungsbetrieben, Tiefbauämtern und Abwasserverbänden, beratende Ingenieure und Projekt­bearbeiter aus Ingenieurbüros sowie Projektingenieure, Verwaltungsangestellte und -beamte aus Aufsichts- und Genehmigungsbehörden sowie Bauabteilungen des Landes, der Wirtschaft und der Industrie.

Weitere Informationen unter:
www.kanalbau.com
KD2401048
Vorheriger ArtikelFachmesse für Wasserkraft
Nächster ArtikelWinter im Abwasserkanal – Wenn die Ratten kommen