Das Onlinezugangsgesetz fordert die Umsetzung digitaler Meldeprozesse bis 2022. Die rasante Verbreitung des Coronavirus forciert nun als Nebeneffekt die Digitalisierung vorzeitig.

Gewerbean-, Um- und Abmeldungen zählen zu den priorisierten Leistungen des OZG-Leistungskataloges. Aufgrund der bundeseinheitlichen Regelungen und Standardisierung kann die Masse der Standardfälle online abgewickelt werden; sie erfordert kein persönliches Vorsprechen.

Angesichts des aufgrund der Covid19-Pandemie streng limitierten Verwaltungszuganges –Stand 19.3.2020 haben fast alle Rathäuser für Publikumsverkehr geschlossen- schützt der digitale Prozess effektiv die Mitarbeiter im Bürger-, Ordnungs- und/oder Gewerbeamt.

Die notwendigen Angaben tätigt der Gewerbetreibende via GEVE 4-Online auf der Webseite der zuständigen Kommune. Sind Dokumente wie ein Ausweis vorzulegen, lädt er diese unkompliziert hoch. Der Sachbearbeiter liest die Meldung elektronisch ein, sichtet sie, und kann Rückmeldung geben. Vollständige und korrekte Meldungen werden auf Knopfdruck freigegeben.

Gewerbemeldungen online haben das Potential, Stillstand in Wirtschaft und Verwaltung trotz Krise zu vermeiden. Neben dem besonders aktuellem Aspekt des Gesundheitsschutzes entfaltet GEVE 4-Online bereits seit 2006 Optimierungspotential im Bürgerservice. Vormals zeitaufwendige Erfassungsarbeit im Gewerbeamt entfällt zu Gunsten von Ressourcen schonendem Workflow.

Weitere Informationen:

EDV Ermtraud GmbH

Tobias Krumnow, Vertrieb

Tel. 02635/9224-0

www.edv-ermtraud.de

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