Die Sicherheit von Spielplätzen, Sportstätten und Schwimmbädern war Thema des ersten Informationstags zu Betreiberpflichten in Thüringen. Oft in kommunaler Hand, liegt die Verkehrssicherungspflicht für solche Anlagen in der Verantwortung des Betreibers. Werden notwendige Wartungsarbeiten und Inspektionen versäumt oder sind diese nicht dokumentiert, ist der Betreiber im Falle eines Unfalls zum Schadensersatz verpflichtet.

Am 25. Januar 2017 trafen sich in Apfelstädt bei Erfurt erstmals Kommunenvertreter, Sachverständige und Arbeitssicherheitsexperten zu einem Informationstag zu Betreiberpflichten von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen aus ganz Thüringen. Neben den notwendigen Inspektionen und Wartungen für Spielplätze und Schwimmbadgeräte beschäftigte sich der Informationstag auch mit Fragen des Drittschutzes. Betreiber müssen den Zustand von Wegen und Bäumen genauso im Auge haben wie die sicherheitstechnischen Anforderungen der Spielplatzgeräte. Denn die Sicherheit von Passanten hat Vorrang.

Was auf dem ersten Blick intakt aussieht, muss nicht zwingend sicher sein. Witterungsbedingte Schädigungen, nicht mehr ausreichende Fallschutzhöhen oder altersbedingter Verschleiß entstehen schleichend. Daher sind Betreiber nicht nur zur jährlich vorgeschriebenen Prüfung, durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen, verpflichtet, sondern müssen die Anlagen auch einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterziehen. Das Wichtigste hierbei ist, dass diese auch hinreichend dokumentiert werden.

Neben der Dokumentationspflicht empfehlen die Sachverständigen für Spielplätze und Spielplatzgeräte den Betreibern, an Spielplätzen Hinweisschilder mit den generellen Verhaltensregeln anzubringen. Dazu zählen insbesondere für welche Altersgruppen die Spielgeräte geeignet sind und was auf dem Spielplatz untersagt ist. Laut Einschätzung der Experten lassen immer noch einige Eltern ihre Kinder mit einem Fahrradhelm auf Spielgeräten klettern. Ein falschverstandenes Sicherheitsempfinden kann letztlich zu schweren Verletzungen durch Strangulation führen.

Zu den häufigsten Unfällen auf Spielplätzen zählen Stürze aus der Höhe, Stürze auf gleicher Ebene, zum Beispiel durch Stolpern sowie Kollisionen mit anderen Benutzern. Schaukeln, Rutschen und Klettergeräte sind die Spielgeräte, auf denen die meisten Spielunfälle passieren. Auf dem Hinweisschild sollten außerdem die Adresse des Betreibers und die wichtigsten Telefonnummern wie Notruf und die des Wartungspersonals angegeben sein.

Für Wasserrutschen, Sprunganlagen oder Wasserkletterwände gelten ebenfalls strenge Normen, die oftmals in der Bauausführung nicht beachtet werden. Daher legen die Sachverständigen des TÜV Thüringen Badbetreibern nahe, bei der Erstinspektion der Anlagen einen unabhängigen Sachverständigen zurate zu ziehen. Die Schwimmbadexperten stellen bei ihren Prüfungen immer wieder Mängel an Aufstiegen und Brüstungen von Sprungtürmen und Rutschen fest. Für Wasserkletterwände gelten besondere Sicherheitsanforderungen sowie Wartungsintervalle. Probleme bereiten hierbei die Einhaltung des Fallbereiches sowie aufgrund von Belastungen auftretende Fingerfangstellen.

Weitere Informationen unter:
www.tuev-thueringen.de
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