Vom 1. Januar bis 31. März 2018 können Kommunen und andere lokale Akteurinnen und Akteure im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (BMUB) wieder Fördergelder für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten beantragen. Gefördert werden sowohl strategische als auch investive Maßnahmen. Besonders attraktiv ist das Programm für Kommunen, die aufgrund ihrer Haushaltslage nur über begrenzte Finanzmittel verfügen: Sie können erhöhte Zuschüsse erhalten.

Als zentrales Förderinstrument für den kommunalen Klimaschutz bietet die Kommunalrichtlinie ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten. Unterstützt werden unter anderem:

• Einstiegsberatungen,
• die Erstellung von Klimaschutzkonzepten
• die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin
beziehungsweise eines Klimaschutzmanagers,
• die Umrüstung von Straßen- oder Sporthallenbeleuchtung auf LED,
• Maßnahmen im Bereich nachhaltiger Mobilität sowie
• der Austausch ineffizienter Elektrogeräte in Kita-, Schul- und Lehrküchen.

Antragsberechtigt sind neben Kommunen beispielsweise auch gemeinnützige Sportvereine, mehrheitlich kommunale Unternehmen, Kindertagesstätten, Hochschulen und Religionsgemeinschaften. Förderanträge können im Antragszeitraum beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Ein weiteres Antragfenster ist vom 1. Juli bis 30. September 2018 geöffnet.

Bei Fragen rund um Fördermöglichkeiten im Rahmen der Kommunalrichtlinie und zu weiteren Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) können sich Kommunen und andere Interessierte an das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) unter 030 39001-170 und unter wenden. Das SK:KK ist im Auftrag des BMUB tätig.

Die Kommunalrichtlinie ist Teil der NKI des BMUB. Seit 2008 haben mehr als 11.500 Klimaschutzprojekte in rund 3.000 Kommunen von der Förderung profitiert. Ziel der Richtlinie ist es, kommunale Akteurinnen und Akteure dabei zu unterstützen, mithilfe von Klimaschutzmaßnahmen ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Weiterführende Links:
– Die aktuellen Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie sowie
ausführliche Merkblätter hierzu finden Sie hier.
– Informationen zur Antragstellung beim Projektträger Jülich finden Sie hier.

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) ist eine Beratungseinrichtung beim Deutschen Institut für Urbanistik. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) unterstützt das SK:KK Kommunen und Akteure des kommunalen Umfelds dabei, Klimaschutzprojekte zu initiieren und erfolgreich umzusetzen. Zu diesem Zweck informiert das SK:KK über die vielfältigen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Bundesweit führt es Fach- und Vernetzungsveranstaltungen durch, die neben Know-how für den kommunalen Klimaschutz auch Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch bieten. Gleichzeitig unterstützt das SK:KK das Bundesumweltministerium bei der Strategieentwicklung im kommunalen Klimaschutz.

Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Difu)

Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)

Geschäftsführer: Prof. Dipl.-Ing. Martin zur Nedden, Dr. Busso Grabow

In Köln: Auf dem Hunnenrücken 3 | 50668 Köln

Tel.: 0221/340308-15 | Fax: 0221/340308-28

In Berlin: Zimmerstr. 13-15 | 10969 Berlin

Tel.: 030/39001-170 | Fax: 030/39001-241

E-Mail:

Web: klimaschutz.de/kommunen

Web: www.difu.de

Sitz: Berlin Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg

Registernummer: HRB 114959 B

Gesellschafter: Verein für Kommunalwissenschaften e.V.

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