Informationen zum kommenden Förderprogramm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für kommunale Gebäudeinvestitionen
Freundliche Grüße sendet Ihnen das Team der Kundenbetreuung „Öffentliche Kunden“!
NRW.BANK.Gute Schule 2020
Wir freuen uns, Sie mit diesem Förderrundbrief über das am 1. Januar 2017 startende
Förderprogramm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ informieren zu können. In einer Gemeinschaftsaktion
mit dem Land Nordrhein-Westfalen stellen wir für den Zeitraum von 2017 bis 2020 insgesamt zwei Milliarden Euro
Darlehen zur Finanzierung von Sanierung, Modernisierung und Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur
zur Verfügung.
Durch dieses Programm werden den Kommunen in Nordrhein-Westfalen langfristige
Finanzierungen ermöglicht. In dem vom Landtag Nordrhein-Westfalen noch zu beschließenden „Gesetz
über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der
kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen“ (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen)
ist geregelt, dass das Land Nordrhein-Westfalen den Schuldendienst für die Kreditkontingente übernimmt,
die in der Anlage zum Gesetz für jede Kommune, jeden Kreis und die beiden Landschaftsverbände ausgewiesen
sind. Die dort genannten Kommunen und Kreise sowie die beiden Landschaftsverbände können für das jeweilige Haushaltsjahr
einen Kreditantrag gemäß zugewiesenem Kontingent bei der NRW.BANK stellen. Nicht in Anspruch
genommene Kreditkontingente des laufenden Kalenderjahres werden jeweils einmalig in das folgende
Kalenderjahr übertragen. Werden die Kreditkontingente auch in diesem Folgejahr nicht in Anspruch genommen,
verfallen sie. Die nicht genutzten Kreditkontingente des Jahres 2020 verfallen mit Ablauf des Jahres 2020.
Eine Antragstellung ist voraussichtlich bis 2. November 2020 möglich. Die letzte Auszahlung der Kredite
erfolgt am 9. Dezember 2020.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf
kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörenden Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen.
Ziel ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen (einschließlich
der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen). Dazu gehören die Sanierung und Modernisierung,
der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur, Digitalisierungsmaßnahmen und
Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind
(sofern der Erwerb nicht mehr als zwei Jahre vor der Antragstellung erfolgte).
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Nr. 39
Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie
Wirtschaftsgüter (z. B. mobile Endgeräte), reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf.
Schwimmbäder, die sich nicht auf dem Schulgrundstück befinden, sind von der Finanzierung ausgeschlossen.
Volkshochschulen sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen. Für diese steht weiterhin
das Programm „NRW.BANK.Moderne Schule“ zur Verfügung.
Ersatzschulen sind von der Finanzierung über das Programm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ ausgeschlossen.
Für diese stellt das Land Nordrhein-Westfalen über das Ministerium für Schule und Weiterbildung
Zuschüsse in einem Umfang von bis zu 70 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Antragsformular zu „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ wird ab 2. Januar 2017 auf der Internetseite der
NRW.BANK zur Verfügung stehen. Die Darlehen werden mit einer Laufzeit von 20 Jahren, einer Zinsbindung
von 20 Jahren und einem tilgungsfreien Jahr vergeben. Bei Antragstellung ist eine kurze Projektbeschreibung
notwendig.
Nach Darlehenszusage wird der Darlehensbetrag automatisch am siebten Bankarbeitstag des auf die
Zusage folgenden Monats in einer Summe an den Antragsteller ausgezahlt. Spätestens 30 Monate nach
Auszahlung ist bei der NRW.BANK ein Verwendungsnachweis einzureichen. Zeitgleich mit der Einreichung
des Verwendungsnachweises muss der Antragsteller bestätigen, dass der Beschluss des Rats, des Kreistags
beziehungsweise der Landschaftsversammlung über ein Konzept zur Verwendungsplanung der im Rahmen
dieses Programmes eingeräumten Kreditkontingente vorliegt.
Des Weiteren werden die Antragsteller mit der Darlehenszusage verpflichtet, im Rahmen der Fördermaßnahme
in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass die Fördermaßnahme aus Mitteln des Landes
Nordrhein-Westfalen und Mitteln der NRW.BANK finanziert wurde. Nähere Informationen hierzu werden
auf der Website der NRW.BANK verfügbar sein.
Diese Informationen stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beschlüsse des Kabinetts und des
Landtags zu dem oben genannten Gesetz, die noch in diesem Jahr erwartet werden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen ersten Angaben geholfen zu haben. Vor allem die Liste mit den ausgewiesenen
Kreditkontingenten für die nächsten vier Jahre wird Ihre kommunale Planung erheblich erleichtern. Sobald
wir weitere Informationen haben, zum Beispiel das entsprechende Merkblatt und die Förderanträge, werden
wir Sie wieder informieren.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für kommunale Gebäudeinvestitionen
Bei Gebäudeinvestitionen (u. a. in Schulen) helfen wir Kommunen bei der Auswahl der wirtschaftlichsten
Variante. Lohnt sich eine umfassende Sanierung oder kommt ein Neubau in Betracht? Rechnen sich
alternative Lösungen und Beschaffungsformen?
Zum Thema „Wirtschaftlichkeit im Hochbau“ bieten wir kostenlose Beratung und stellen den Kommunen ein
ebenfalls kostenloses, Excel-basiertes Rechenmodell zur Verfügung. Mithilfe dieses Rechenmodells können
unterschiedliche Varianten wie Neubau oder Sanierung im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung
aus wirtschaftlicher Sicht miteinander verglichen werden. Betrachtet werden dabei die Planungs-, Bauund
Betriebskosten sowie die langfristige Entwicklung des Vermögenswertes.
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Nr. 39
Informationen und Auskünfte
Nähere Informationen und Auskünfte zu den Programmen von NRW.BANK und KfW erhalten Sie von den
Mitarbeitern unserer Abteilung „Öffentliche Kunden“.
Westfalen-Lippe
Hanno Beckert 0251 91741-7334
Ralph Ishorst 0251 91741-2424
Rheinland
Lukas Michels 0211 91741-1455
Stefan Schmitz 0211 91741-7281
Leitung
Bernd Kummerow (Abteilungsleiter) 0211 91741-2160
Thomas Kull (Leiter des Referats) 0211 91741-1605
Teamassistenz
Ines Barduhn 0251 91741-4185
Zinsgünstige Kommunalfinanzierungen können Sie unabhängig von bestehenden Programmen
bei den Kollegen des Teams „Kommunale Finanzierungen“ erfragen.
Angebote erhalten Sie telefonisch unter: 0211 91741-8973.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website www.nrwbank.de.

NRW.BANK
Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Sitz Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Förderberatung und Kundenbetreuung
Kundenbetreuung „Öffentliche Kunden“
Verantwortlich
V.i.S.d.P.
Caroline Gesatzki
Leiterin Presse und Kommunikation
NRW.BANK

Haftungsausschluss
Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität der Inhalte übernimmt die NRW.BANK keine Gewähr.

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